Hallo Herr Dr. Bluni, ich bin aktuell in der 8. SSW. Vor circa. 2 Wochen (sonntags) hatte ich eine winzig kleine Blutung, sehr wenig und auch nicht rot, sondern braun/dunkelbraun, also altes Blut. Am nächsten Tag war ich beim Frauenarzt, allerdings bei einer Vertretung. Die Blutung war zu dem Zeitpunkt schon vorüber, die Ärztin hat eine intakte Schwangerschaft bestätigt. Sie vermutete, dass die Blutung von der Untersuchung kam die ich am Freitag zuvor, also 2 Tage vor der Blutung, hatte. Seitdem war auch keine Blutung mehr und es konnte danach auch bei einer regulären Untersuchung der fetale Herzschlag festgestellt werden. Nun lese ich zurzeit ein Schwangerschaftsbuch und in diesem steht, dass unter anderem bei Blutungen ein Geschlechtsverkehr-Verbot für die Schwangerschaft ausgesprochen werden kann. Ich habe damals nicht nachgefragt und meine Ärztin hat von sich aus auch nichts gesagt. Aber ich frage mich nun, ob das Verbot auch auf meine minimale Blutung von damals zutrifft und ich mit Geschlechtsverkehr die Schwangerschaft gefährde oder ob solche Verbote nur für stärkere oder akut stattfindende Blutungen gelten? Es handelt sich um meine erste Schwangerschaft, ich hatte bisher keine Fehlgeburt und im Mutterpass ist vermerkt, dass es sich um KEINE Risikoschwangerschaft handelt. Viele Grüße
von Schwangere123 am 06.10.2018, 14:39