Frage: Gefahr normale Geburt?

Ich benötige nocheinmal Ihren Rat. Ich bin ab morgen in der 41ten SSW. Wehen oder ähnliches spüre ich bisher leider noch nicht. Also morgen wäre der ET. Nun war ich gestern wieder im KH und ich sagte ich mache mir sorgen, v.a. weil ich noch gar keine Wehen verspüre. Nun sagte mir der behandelnde Prof. ich könnte auch einen Kaiserschnitt machen lassen. Er schlug dies vor, weil ich sagte dass ich mir immer sehr viele Sorgen mache und er Sorge hatte, weil ich keine PDA haben darf aufgrund der Gründe, die ich in diesem ersten Beitrag schrieb, dass ich die Geburt nicht aushalten würde. Nun denke ich, dass für ein Kind ein KS der sicherste Weg ist und ich so sicher sein kann, dass dem Kind nichts mehr passiert. Andererseits stele ich mir die Geburt für das Kind als große Gefahrensituation vor. Ist das so, sollte ich aus Sorge, dass dem Kind während der Geburt etwas passiert einen KS machen lassen? Sterben denn viele Kinder bei einer normalen Geburt? Ich bin derzeit etwas unsicher weil ich ab Samstag ja über dem Termin bin. Ich lasse auch aus Sorge jeden Tag ab heute CTG machen. Am Montag haben wir wieder einen Termin beim Prof. und besprechen mit ihm alles weitere (falls das Kind bis dahin noch nicht da ist.) Was meinen Sie bezüglich des Risikos einer normalen Geburt gegenüber KS? Ich hoffe Sie können mir helfen. Danke!

Mitglied inaktiv - 25.06.2009, 21:06



Antwort auf: Gefahr normale Geburt?

Hallo, 1. für die Mutter stellt der Kaiserschnitt, auch wenn er geplant ist, immer das größere Risiko dar. 2. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muß die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesaerian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Studien zeigen im Übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 25.06.2009



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