Frage: Fruchtwasseruntersuchung ja/nein ??

Hallo, ich hab da mal ne Frage. Ich bin jetzt in der 15 SSW.Dies ist mein erstes Kind und ich hab eine sogennante Risikoschwangerschaft da ich schon 36 bin.Hab bei meinem VA schon eine Nackenfaltenmessung durchführen lassen, ohne Befund. Nun hat er mich in die Klinik überwiesen zu einem speziellen Ultraschall der vorgezogen wird (SSW 18) um festzustellen, ob auch wirklich alles in Ornung ist. Ich mach mir große Sorgen, ob das Kind evtl Fehlgebildet ist oder es das Down Syndrom hat. Bei mir in der Familie liegt nichts dermaßen vor und auch nicht bei der Familie meines Freundes.Kann man dies bei einer Fruchtwasseruntersuchung feststellen? Danke für zahlreiche Antworten :-)

Mitglied inaktiv - 08.10.2010, 20:38



Antwort auf: Fruchtwasseruntersuchung ja/nein ??

Hallo, 1.ja, eine Amniozentese ist in der Lage, ein Down-Syndrom zu erkennen. 2.Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 09.10.2010



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