Frage: Frage wegen Beschäftigungsverbot

Hallo!!!! Ich hatte einen 400 Euro Job gehabt und wurde gekündigt nur weil es mir nicht gut ging und ich mich Krank gemeldet habe. Die Kündigung bekam dan mein Anwalt und da sollte ich ein Attest von meinem Frauenarzt bringen damit ich diese Beschäftigung nicht mehr machen darf als Zimmermädchen,aber er machte es nicht. Jetzt bekomme ich am Donnerstag 28.05.09 eine Fruchtwasseruntersuchung und am 04.06.09 soll ich wieder anfangen mit Arbeiten als Zimmermädchen,habe da voll Angst dadurch mein Baby zu verlieren. Können sie mir noch sagen wo ich dieses Beschäftigungsverbot bzw.Attest her bekomme???? LG Thea

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 14:20



Antwort auf: Frage wegen Beschäftigungsverbot

Liebe Thea, 1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html 2. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 27.05.2009



Antwort auf: Frage wegen Beschäftigungsverbot

ich frage mich gearde ob man in der ss überhaupt gekündigt werden darf? zumindestens bei einem 400 euro job??? sagt dein anwalt das diese kündigung rechtens ist? du bekommst nur das bv vom arzt sonst nirgendswo oder du redest mal mit deinem hausarzt / betriebsarzt.

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 15:32



Antwort auf: Frage wegen Beschäftigungsverbot

nein mich darf man auch nicht in der schwangerschaft Kündigen und auch nicht bei einem 400 Euro Job.Aber weil ich dieses Attest nicht bringen konnte muss ich wieder eingestellt werden nur damit ich gegen das Hotel die anklage fallen lasse beim Arbeitsgericht und ich will da auch nicht mehr hin.Den ich habe Angst mein Kind zu verlieren.Habe ja auch noch zu Hause 2 kinder die mich brauche n und eine Tochter die mit 2 Monaten am herzen Operiert worden ist.Und dann noch den stress mit der arbeit das kann ich bald nicht mehr

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 15:48



Antwort auf: Frage wegen Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot kann auch dein Frauenarzt ausstellen da muss du nicht zum Betriebsarzt. bei mir hat auch mein Frauenarzt ausgestellt.

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 18:50



Antwort auf: Frage wegen Beschäftigungsverbot

Hallo Thea, das BV kann einerseits vom Chef (das er ja bestimmt nicht machen wird) kommen, wie auch vom Frauenarzt und auch Hausarzt.Wenn alles nix nützt macht das auch das Gewerbeaufsichtsamt.Bei meiner ersten Ss wollte es meine Fä nicht weil Chefin sich reingehängt hat, das hats Chefin gemacht, bei der jetztigen sollte ich arbeiten und da hats sofort mein Fa gemacht. Lg Simone

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 21:42



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