Hallo Dr. Bluni,
ich wollte gerne noch wissen ob man die Kosten für die Feindiagnostik immer selber tragen muss u für den Toxoplasmose Test, ich soll dafür sehr viel Geld bezahlen, das ich nicht habe u wollte wissen ob es da nicht noch andere möglichkeiten gibt?
2. Wegen den Bakterien, was kann ich tun damit mein FA mich nochmal darauf untersucht, er weigert sich ja schließl zu prüfen ob die Bakterien nun weg sind?
LG
Mitglied inaktiv - 20.10.2010, 17:39
Antwort auf:
FD, Bakterien u Toxoplasmos
Hallo,
1. die Testung auf Toxoplamose ohne konkreten Infektionsverdacht ist immer eine Privatleistung, deren Kosten nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
2. Die moderne Frauenarztpraxis sollte sich natürlich als ein Servicebetrieb verstehen. Hierbei sollte der Partner - wenn von der Schwangere gewünscht - in die Gespräche und Untersuchungen mit eingebunden werden.
Jede Schwangere/Interessierte kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-429/RL_Mutter-2010-02-18.pdf
Im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen:
9.-12. SSW
19.-22. SSW
29.-32. SSW
Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt.
Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird.
Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen.
Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden.
Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden.
3. das sinnvollste wird es hier sein, wenn Sie mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt offen darüber sprechen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 20.10.2010