Frage: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz

Hallo Dr. Bluni, ich hätte mal eine Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz. Ich arbeite in einem Wohnheim für Taubblinde und muss auch oft alleine arbeiten, also bin dann für 12 Bewohner verantwortlich, die teilweise auch pflegerische Unterstützung benötigen. Ich bin nicht als Pflegekraft angestellt, sondern als Betreuerin. Ich habe schon herausgefunden, dass ich nicht länger als 20 Uhr arbeiten darf und nicht an Sonn- und Feiertagen. Jetzt meine Frage, darf ich alleine arbeiten oder ist das gesetzlich verboten? Ich war jetzt 2 Wochen wegen starker Übelkeit krank geschrieben, mein Arbeitgeber weiß allerdings schon bescheid aber hat bis jetzt keine Anstalten gemacht mich zu informieren was ich darf und was nicht. Ich gehe stark davon aus, dass der Dienstplan für April nicht an das Schwangerschaftsschutzgesetz angepasst ist und wie ich meine Arbeitsstelle kenne werde ich die erstmal informieren müssen was ich darf und was nicht. Schon mal danke für ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Christina

von Xpistiva am 30.03.2013, 22:01



Antwort auf: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz

Liebe Christina, 1. die Vorgaben dazu stehen im Mutterschutzgesetz, dessen neueste Ausgabe Sie hier nachlesen können: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf (letzter Abruf: 31.3.2013) 2. sofern die Auflage im Mutterschutzgesetz beachtet werden, dürfen Sie selbstverständlich auch alleine arbeiten. Das ist ja in sehr vielen Berufen der Fall. 3. konkrete Auflage für die von Ihnen genannte Einrichtung gibt es zwar nicht, aber in Anlehnung an die Inhalte, wird es ähnliche Vorgaben geben, wie in Pflegeeinrichtungen. 4. Sprechen Sie aber in jedem Fall darüber mit Ihrem Arbeitgeber. Zum Thema Mutterschutz in Alten- und Pflegeheimen hat übrigens die Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW ein Merkblatt herausgegeben, dass Sie unter der Internetadresse http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz/AltenPflegeheimen-korr-neu.pdf (Stand: Februar 2011, letzter Abruf:31.3.2013) herunterladen können. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 31.03.2013



Antwort auf: Frage zum Schwangerschaftsschutzgesetz

...und "alleine arbeiten" ist natürlich nicht verboten - warum auch? Darüber hinaus dürfen Schwangere in der Pflege während der ersten 4 Monate an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn sie danach 24 Stunden frei haben. Jeder Arbeitgeber mit mindestens 5 weiblichen Beschäftigten muß das Mutterschutzgesetz ausgehängt haben; Du bist ja sicher nicht die erste Schwangere im Betrieb. "...hat bis jetzt keine Anstalten gemacht mich zu informieren was ich darf und was nicht": vielleicht informierst Du Dich einfach selber? Hast Du ein Attest abgegeben, weiß also der Arbeitgeber offiziell "Bescheid"?

von Andrea6 am 31.03.2013, 10:51