Frage: Einleitung nach KS

Hallo, Ich hätte vor sechseinhalb einen Kaiserschnitt (weil es eine Frühgeburt war) und vor drei Jahren eine spontane Geburt. Damals bin ich über den Termin gegangen (eine Woche) Und es war die Rede vom einleiten. Es wurde davon gesprochen, dass das wohl nicht so ohne wäre, weil ich ja die KS-Narbe habe und die bei Einleitung schneller eine Ruptur erleiden könnte. Konkreter wurde darüber nicht mehr gesprochen. Nur ein paar Stunden, bevor ich zur Einleitung in die Klinik kommen sollte, hatte ich einen Blasensprung und es ging von selbst los. Jetzt bin ich erneut schwanger, Kind liegt in SL und es scheint sehr stabil zu sein. Wäre eine Einleitung jetzt mit 3Jahre älterer Narbe risikoärmer? Wie groß sind die Chancen, dass ich wieder über den Termin gehe und das überhaupt Thema wird? Beckenboden etc dürfte ja auch durch die Schwangerschaften zuvor mittlerweile lockerer sein (hab auch die ganze Schwangerschaft Beschwerden gehabt, die darauf hindeuten). Bin jetzt 33.ssw. Lg zeo

von Zeo am 12.11.2017, 11:48



Antwort auf: Einleitung nach KS

Hallo, 1. die Frage, ob nach den Kaiserschnitt wegen Frühgeburt eine vaginale Geburt angestrebt werden kann hängt immer auch davon ab, wie seinerzeit genau die Führung war. Das sollte aber aus dem Operationsbericht hervorgehen. 2. wenn es eine Längseröffnung der Gebärmutter seinerzeit gab, ist das Rupturrisiko bei vaginaler Geburt deutlich erhöht und deswegen wird dann grundsätzlich zu einem erneuten Kaiserschnitt geraten. 3. andernfalls ist auch eine vaginale Geburt möglich. Auch mittels Einleitung. Hier sind aber erstens ganz bestimmte Dinge bei der Verwendung der Medikamente zu beachten und es ist immer auch ein entsprechend eerffahrenes Geburtshilflichesteam erforderlich, dass die Situation jederzeit einschättzen kaann. Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, die Situation jedes Mal neu und individuell mit der Patientin durch die zuständige Oberärztin/Oberarzt etwa um die 36. Woche herum mit den jeweiligen Vor -u. Nachteilen zu besprechen und das dann auch entsprechend zu dokumentieren. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 12.11.2017



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