hallo doktor bluni,
bin jetzt in der 22. woche und arbeite als erzieherin in einer kindertagesstätte.
nur durch zufall habe ich hier im internet über den cmv virus und seine folgen gelesen.
als ich meine frauenärztin am montag darauf ansprach,meinte sie nur,dass die nötigen untersuchungen durch meinen arbeitgeber in die wege hätte geleitet werden müssen!
dies ist aber nicht geschehen,also gab es durch unwissenheit auch keine besonderen vorsichtsmaßnahmen meinerseits!
ich arbeite in einer gruppe von 3-4jährigen kindern,wo natürlich beim toilettengang usw. noch hilfestellung benötigt wird.
nun möchte ich den cmv virus noch testen lassen,weil ich bis zum mutterschutz ja noch ein paar wochen zu arbeiten habe!
das wurde von meiner frauenärtzin etwas belächelt,ich hatte das gefühl,sie hält mich für übervorsichtig!
nun meine frage,ist ein test zum jetzigen zeitpunkt noch sinnvoll?
vielen dank!
von
xela77
am 19.01.2012, 14:31
Antwort auf:
cmv virus
Hallo Xela,
1. richtig ist, dass es Aufgabe des Arbeitgebers ist, mit Bekanntwerden der Schwangerschaft (und nicht erst in der 22.SSW) eine entsprechende Untersuchung zur Immunitätslage gegenüber CMV zu bestimmen.
2. für Kindergärtnerinnen, Mitarbeiterinnen im Kinderhort, Grundschullehrerinnen gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften.
Diese sind u.a. im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 19.1.2012)
darüber hinaus gibt es Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter. Diese finden Sie in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz - MuSchRiV
http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Gesetze/muschriv.pdf (letzter Abruf: 19.1.2012)
Von besonderer Bedeutung für die werdende Mutter sind hier vor allem die folgenden Infektionskrankheiten:
•Röteln
•Zytomegalie
•Ringelröteln
•Windpocken
Sprechen Sie also Ihren Arbeitgeber darauf an oder wenden sich an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt.
Darüber hinaus weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfelder/mutterschutz_kinder.pdf (letzter Abruf: 19.11.2012)
Der Arbeitgeber muss „Für alle Beschäftigten in der vorschulischen Kinderbetreuung mit direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern nach der Biostoffverordnung (http://lasi.osha.de/docs/lv23.pdf ) (letzter Abruf: 19.11.2012) eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung veranlassen.
Diese Vorsorgeuntersuchung umfasst eine Beratung, die Feststellung der Immunitätslage
sowie das Angebot von fehlenden Impfungen gegen folgende Krankheiten:
- Keuchhusten
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Windpocken
Das Amt für Arbeitsschutz in NRW schreibt zur Frage der Zytomegalie in seinen Informationen folgendes:
"Schwangere Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen ohne Antikörperschutz sollen keinen beruflichen Umgang mit (Kleinst-)Kindern bis zum dritten Geburtstag (d. h. dem vollendeten dritten Lebensjahr) bzw. keinen Umgang mit bekanntem CMV-Ausscheider haben.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern ist möglich nach einer intensiven Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner und konsequenter Expositionsprophylaxe .
Das heißt, keine Begleitung der Kinder beim Toilettengang o.ä., keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Enge und häufige Körperkontakte (z.B. Küssen) sollen gemieden werden.
Nachzulesen unter
http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%264671%26%26;;%26ARB%26 (letzter Abruf: 19.1.2012)
Theoretisch kann hier auch, wenn keine Vorsichtsmaßnahmen möglich sind, ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 19.01.2012
Antwort auf:
cmv virus
Ich bin selbst Erzieherin und habe vom Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich keine Antikörper gegen CMV habe. Gegen den Rest habe ich Antikörper (Windpoken, Röteln,,,)
von
tiegerente83
am 19.01.2012, 17:33
Antwort auf:
cmv virus
lieber herr bluni,
ich wusste bis dato nichts von so einer bestimmung,auch mein arbeitgeber hat mir bei bekanntgabe der ss nichts dergleichen mitgeteilt.
auf nachfrage meinerseits wurde mit unwissen reagiert und mit der aussage,dass wir keinen betriebsarzt hätten.
nun lass ich mich morgen auf den cmv bei meiner frauenärztin testen.
wenn wir zu zweit in der gruppe arbeiten,dürfte doch kein grund für ein beschäftigungsverbot bestehen,wenn dadurch die nötigen vorsichtsmaßnahmen getroffen werden könnten?
falls doch ein beschäftigungsverbot nötig wäre,wer stellt das dann aus wenn kein betriebsarzt zuständig ist?
wie lange würde die auswertung des testes dauern?
müsste am montag wieder arbeiten gehen!
lg
von
xela77
am 19.01.2012, 19:37
Antwort auf:
cmv virus
ach ja,war heute zur feindiagnostik und alle werte waren unauffällig,deshab geht meine frauenärztin davon aus,dass noch keine keine ansteckung mit dem virus stattgefunden hat !lg
von
xela77
am 19.01.2012, 19:46
Antwort auf:
cmv virus
Hallo,
das kommt darauf an. Wenn es ein generelles Beschäftigungsverbot ist, kann oder sollte es der Arbeitgeber ausstellen.Ansonsten wird ein individuelles Beschäftigungsverbot nur von einem Arzt ausgestellt.
Zu diesem Thema erhalten Sie in unserer Stichtwortfunktion mit dem Stichwort "Beschäftigungsverbot "ausführliche Informationen.
Weitere Fragen dazu stellen Sie bitte an unsere Juristin, Frau Bader.
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 20.01.2012