hallo dr bluni,
bin mitlerweile in der 16ssw . nach langem überreden habe ich
meinen Frauenarzt dazu bekommen das er mir auf meine kosten cmv
abnimmt da ich kinderkrankenschwester auf der wochenstation bin.ergebnis cmv neg daraufhin habe ich ihn gefragt wie ich jetzt hygienisch vorgehe woraufhin er mich an meinen Betriebsarzt verwies.dieser sagte mir dann ich dürfte keinerlei Kontakt mit neugeborenen sowie muttermilch haben was natürlich sehr einfach auf einer wochenstation ist.er ist der Meinung ich könnte ja trotzdem weiter auf der Station bleiben u zb essen verteilen oder Akten schreiben.da wir aber nur zu zwei examinierten auf Station sind ist das praktisch bei einer vollen station nicht wirklich umzusetzen. wie soll ich mich den jetzt verhalten?
bin ehrlich gesagt verzweifelt.
von
jessi201012
am 01.02.2013, 23:07
Antwort auf:
cmv neg
Hallo Jessi,
1. die Vorgaben zu einer Schwangere ohne Immunität sind immer auch abhängig von der Einrichtung.
Bei Einrichtungen öffentlichen Rechtes sind die Vorgaben extrem streng: fehlende Immunität und bekannter Umgang mit Kleinkindern läuft da oft auf ein Beschäftigungsverbot hinaus.
2. wenn der Arbeitgeber davon absieht, könnte dieses auch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt ausstellen.
3. sofern der Arbeitgeber eine alternative Beschäftigung vorsieht, um das Risiko praktisch auszuschalten, könnte davon abgesehen werden.
In dem Fall gelten die gleichen Empfehlungen, wie Sie sie in unserem Informationstext Cytomegalie in unserer Stichwortsuche nachlesen können.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 02.02.2013
Antwort auf:
cmv neg
Vielleicht darf ich dazu auch was sagen ;-) Bin selbst Kinderkrankenschwester an einer großen Uniklinik und hatte gerade das gleiche Problem. Der Betriebsarzt hat ja nicht die Aufgabe, vorzuschlagen wo Du stattdessen arbeiten könntest (wie Du siehst, ist er ja auch nicht wirklich in der Materie ;-) ),das ist Aufgabe der Pflegedienstleitung, an die musst Du Dich wenden und die muss sich drum kümmern.
Du darfst keinen Kontakt mit unter Dreijährigen haben, deshalb muss Dir der Arbeitgeber eine Position anbieten wo das gewährleistet ist, z.B. auf einer Erwachsenenstation, in meinem Fall Gynäkologie. Als Kinderkrankenschwester kannst Du ja auch bei Erwachsenen arbeiten. Wenn das Krankenhaus dir keine Alternative anbieten kann, bekommst Du ein Beschäftigungsverbot. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
von
Laube72
am 02.02.2013, 13:31