Guten Tag,.
Ich habe letztes Jahr in der 20 ssw meine Tochter durch einen fruchtblasenprolaps auf arbeit verloren.
Die fruchtblase ist danach geplatzt und ich musste unsere Tochter tot zur Welt bringen. Nun meine Frage :
Da ich eine Cerclage gelegt bekommen soll in der 12 ssw, bekomme ich dann automatisch ein Beschäftigungsverbot?
Es ist meine 4 FG und im mutterpass steht nun auch endlich das ich eine gebärmutterhalsschwäche habe.
Mitglied inaktiv - 03.01.2020, 15:45
Antwort auf:
Cerclage = individuelles Beschäftigungsverbot?
Liebe Jeanette,
nein, denn dafür müssen besondere Gründe vorliegen, die Sie in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben finden.
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 03.01.2020
Antwort auf:
Cerclage = individuelles Beschäftigungsverbot?
Das ist dann eher ein Grund für eine Krankschreibung.
von
Andrea6
am 03.01.2020, 17:52
Antwort auf:
Cerclage = individuelles Beschäftigungsverbot?
Nein, für eine Krankschreibung. Den du bist damit ja sicherlich arbeitsunfähig.
von
Felica
am 04.01.2020, 16:03