Frage: Bv

Hallo Ich habe eine frage ich bin in der 10ssw es geht da rum ich arbeite in der Gastronomie und nur spät schichten die länger als 8std sind und dort auch geraucht wird da ich meinen chef gefragt habe ob ich bitte Frühschicht machen könnte meinte er nur nein das geht nicht jetzt ist meine frage kann mein Hausartzt ein beschäftigungsverbot aussprechen ? Da ich in der Gastronomie arbeite und körperlich sehr anstrengend ist wie ( fässer wechsel getränke auffüllen usw ) Hoffe sie können mir weiter helfen weis nicht was ich machen soll mir ist das Wohl meines kindes natürlich am wichtigsten !! Liebe Grüße Romina

von Romina Ernst am 10.10.2016, 13:51



Antwort auf: Bv

Hallo Romina, 1. wenn die Voraussetzungen dafür vorlegen, dann kann das der Augenarzt, der Hausarzt aber auch der Arbeitgeber aussprechen/ ausstellen 2. dazu müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, wie sie sie in unser Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben finden. 3. die Beschreibung hört sich für mich aber er danach an, dass der Arbeitgeber hier nicht so ganz im Thema ist, was das Mutterschutzgesetz angeht und die Auflagen, die er zu erfüllen hat, wenn es um die Beschäftigung einer Schwangeren geht. 4. in dem Fall wird die Einschaltung des lokalen Gewerbeaufsichtsamtes relativ schnell zu einem Sinneswandel führen. Bitte fragen Sie dazu auch unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.10.2016