Frage: Beschäftiguntsverbot durch Arbeitgeber

Guten Abend, Ich arbeite in einem Tabakladen mit integrierter Post Agentur da wir die hauptpost bei uns in der Gegend sind un dem entsprechenden auch die einzigen sind die sperrgut und schwere Pakete annehmen haben wir dementsprechend auch viele Pakete die auch mal 30kg plus wiegen . Bei der Arbeit sind wir zwar immer zu 2 jedoch ist das Problem das wenn viel los ist meine Kollege in dem Moment die Pakete nicht rüber bringen kann und ich erst weiter arbeiten kann wenn die Pakete aus dem Weg geräumt sind und sich alles staut ... wenn ich nicht an der Post stehe dann verkauf ich zigarette was ja nicht schwer ist jedoch muss ich mich sehr weit strecken da ich mit 1.60m leider nicht sehr gross bin und obwohl ich auf Zehenspitzen stehe und mich strecke nur mit der Fingerspitze dran kommen die andere Möglichkeit ist ein Hocker wo man beim hoch und runter steigen keine festhalte Möglichkeit hat . Außerdem haben wir keinen Pausen Raum wo ich mich vllt mal 2 min hinsetzen kann nur auf den Hocker mitten im laden wenn der nächste Kunde rein kommt was meistens im minuten Takt ist muss ich aufstehen. Nun will mein Chef das ich mir ein beschäftigungsverbot hole mein Frauenarzt meinte aber nur ich solle mich nicht anstellen andere arbeiten härter und da passiert nicht. Kann mein Chef mir selbst eins ausstellen oder mein Hausarzt? Oder sind die Sachen wirklich nicht der redewert und nicht ausschlaggebend für ein BV ? Ich danke ihnen im voraus für die Antwort:)

von Mamafee am 14.01.2020, 23:37



Antwort auf: Beschäftiguntsverbot durch Arbeitgeber

Hallo, theoretisch kann das - wenn die Voraussetzungen vorliegen - durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt oder auch den Arbeitgeber ausgestellt werden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 15.01.2020



Antwort auf: Beschäftiguntsverbot durch Arbeitgeber

Dein AG muss es sogar wenn die Arbeit mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist. Der Arzt darf es hier gar nicht.

von Felica am 15.01.2020, 09:01



Antwort auf: Beschäftiguntsverbot durch Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber soll sich nicht so anstellen und die Engpässe mit organisatorischen Maßnahmen besser in Griff bekommen. Und echt, wenn man klein ist, dafür gibt es auch Lösungen. Zudem hast du früh noch keinen Bauch, wo das Strecken jetzt so ein Problem wäre. Das kommt erst noch. Tabakverkauf ist übrigens nicht schädlich, nur das Rauchen selbst oder das Passivrauchen.

Mitglied inaktiv - 15.01.2020, 14:05



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