Hallo,
wie wird das gehandhabt mit dem Beschäftigungsverbot. Bekommt man das ohne weiteres.
Vorgeschichte: In er ersten Schwangerschaft hatte ich bereits eine Blutung in der 28. SSW in der 35. SSW wurde mein Sohn per Notkaiserschnitt wegen HELLP geholt.
Wie verhält sich das nun in der aktuellen Schwangerschaft. Bin nun in der 5. Woche. In meinem Mutterpass ist auch nichts mit Risikoschwanger vermerkt, obwohl Sie mir schon mitgeteilt haben bei meiner letzten Frage dass dies ein Grund für Risikoschwanger ist. Muss meine Frauenärztin mir das eintragen.
Und wie verhält es sich mit solch einer Vorgeschichte mit dem Beschäftigungsverbot. Arbeitet an einer Schule (ab Klasse 5) als Sekretärin.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
immiengel
am 13.03.2014, 11:44
Antwort auf:
Beschäftigunsverbot wegen Risikoschwangerschaft
Hallo,
1. unzweifelhaft ist die Folgeschwangerschaft nach einem solchen Ereignis eine Risikoschwangerschaft. Jedoch weiß das auch so jeder Arzt und jede Klinik, ohne dass das Kreuz an der entsprechenden Stelle gesetzt wird.
2. es leitet sich daraus aber zunächst kein Grund für ein Beschäftigungsverbot in einer kommenden Schwangerschaft ab.
3. viel bedeutender ist es, hier die Dinge zu berücksichtigen, die wir beachten müssen, um in einer folgenden Schwangerschaft schon früh entsprechende Hinweise zu erhalten.
Und diese Empfehlungen finden Sie in unserer Stichwortsuche unter der Adresse
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/gestose-und-erneute-schwangerschaft.htm
sehr umfassend beschrieben.
Liebe Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 13.03.2014