Frage: Beschäftigungverbot

Kann ich als Reinigungskraft ein Beschäftigungsverbot bekommen weil ich merke das es mir nicht gut geht wenn ich Arbeite weil es zu anstrengend wird. Was mache ich wenn mein Frauenarzt mich nicht versteht und mir keins ausstellen will was mache ich denn dann, kann ich dann auch zu meinen Hausarzt gehen und mir Beschäftigungsverbot geben lassen ich bin jetzt in der 9+4 ssw. Ich danke für Antworten lg littlemiss

Mitglied inaktiv - 16.09.2008, 13:19



Antwort auf: Beschäftigungverbot

Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%261224%26%26;;%26ARB%26 Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.09.2008