Frage: Beschäftigungsverbot

Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, leider läuft meine Schwangerschaft nicht ganz so reibungslos ab wie wir uns das gewünscht haben. Ich habe seit meinem dritten Lebensjahr Asthma und dieses ist seitdem ich schwanger bin deutlich schlechter geworden. Vor allem hängt es bei mir zusammen mit schlechten oder starken Gerüchen. Somit ist es leider so, dass ich bei stärkeren Gerüchen Atemnot oder sogar einen Asthmaanfall bekomme. Natürlich nehme ich dann mein Cortisonspray. Ich bin als Optikerin tätig und arbeite in einem kleinen Betrieb. Hier wird täglich mit Sprühkleber, Spiritus, Benzin und Farblacken gearbeitet und ab und an wird auch mit Flussmittel gelötet. Von all dem versuche ich mich möglichst gut fernzuhalten, aber das Büro wo ich die meiste Zeit bin befindet sich eben auch in der Werkstatt. Und ohne in die Werkstatt zu gehen kann ich meinen Beruf eigentlich nicht machen. Nur Verkauf funktioniert bei unserer größe des Betriebes nicht. Und durch sehr starken Gerüche fällt es mir teilweise sehr schwer zu atmen und meine Atmung zu kontrolliert. Teilweise bekomme ich dann einen Hustenanfall der dann zu Erbrechen führt. Weshalb ich bisher in der Schwangerschaft abgenommen hab. Deshalb wurde ich auch schon teilweise von meiner Hausärztin (die mich mit meinem Asthma schon seit über 20 Jahren betreut) krankgeschrieben. Nun wurde auch über ein Beschäftigungsverbot (ggf. Teilweise) nachgedacht. Meine Hausärztin hat so ein Verbot aber noch nie ausgestellt und ratet mir dies über meine Frauenärztin zu klären. Diese sagt aber, dass es die Aufgabe meines Arbeitgebers wäre. Mein Chef weiß über meine Situation natürlich auch Bescheid und will sich diesbezüglich mal informieren. Ist das so richtig dass in diesem Falle mein Chef das Beschäftigungsverbot erteilen muss? Oder kann gegebenenfalls auch meine Hausärztin das ausstellen, weil meine Frauenärztin dies nicht tut. Zur Zeit bin ich wieder krankgeschrieben und habe in einigen Wochen auch einen Termin bei einem Lungenfacharzt zur Beurteilung und Untersuchung. Ich wäre Ihnen sehr dankbar über einen kleinen Rat für meine Situation. Vielen Dank.

von Blaubeere31 am 05.12.2019, 09:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Natürlich darf auch die Frauenärztin ein solches Beschäftigungsverbot ausstellen. Dafür müssen dann aber die Voraussetzungen vorliegen, wie sie zum Teil in der Stichwortsuche in unserem Informationstext unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben sind. Eine bestehende Erkrankung, die sich im Rahmen der Arbeit verschlechtert, wäre grundsätzlich kein Grund, wenn am Arbeitsplatz nicht Bedingungen vor liegen, die ganz offensichtlich gegen die Vorgaben im Mutterschutzgesetz verstoßen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 05.12.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Nein, in dem Falle wäre es der Arzt, wobei ich denke der AG kann es auch wenn er gar keine andere Option sieht. Zur Unterscheidung: Der Ag stellt das BV dann aus wenn die Arbeit nicht dem Mutterschutz entspricht und er auch keinen geeigneten Ersatzarbeitsplatz stellen kann. Ob die genannten Mittel da schon drunter fallen kann er ja beim Gewerbeamt abklären. Der Arzt dagegen kann das BV dann ausstellen wenn die Arbeit dem Mutterschutz entspricht, es aber trotzdem in Zusammenhang mit der Arbeit zu einer Gefährdung der Mutter oder des Kindes kommt. Die Schwangere aber eigentlich arbeitsfähig wäre. Bei dir ist es so das ja die Arbeit scheinbar OK ist, Frage wäre eben wegen der chemischen Mittel, du auch arbeitsfähig bist, sprich kein Problem hättest mit jedem anderen Job der eben ohne die Geruchskomponente wäre. Wäre anders wenn du wegen Blutungen oder vorzeitigen Wehen liegen müsstest, dann wärst du arbeitsfähig. Auch das Asthma alleine wäre keine Begründung für ein BV, die Kombi Asthma und Geruchsempfindlichkeit dagegen dürfte ein BV wohl begründen. Übrigens, auch der Hausarzt darf eines ausstellen, das darf jeder Arzt. Also auch der Lungenarzt. Falls Unsicherheit bei deinem Hausarzt besteht, könnte er sich ja mit der KK verbinden. Alles Gute.

von Felica am 05.12.2019, 09:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Mein Arbeitgeber hatte mich zum Betriebsarzt geschickt, um ein BV auszustellen. Meine Gyn hätte es sonst auch gemacht und der Hausarzt darf es auch, macht es aber recht selten. Habe übrigens ein Teil-Beachäftigungsverbot, das ist absolut kein Problem, auch wenn mir das alle erstmal sagten.

von HelenaGo am 05.12.2019, 13:36



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