Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin durch eine Icsi direkt beim 1. Versuch schwanger geworden und bin jetzt in der 5. Ssw Zählt eine Icsi als Risikoschwangerschaft? Ich arbeite in der Galvanik. Das ich dort nicht mehr arbeiten darf ist klar. Da bei uns in der ganzen Firma erstmal schlechte Luft ist und auch teilweise heben muss würde ich gerne das Beschäftigungsverbot haben. Jedoch weigert sich meine FÄ da sie sagt es wäre keine Risikoschwangerschaft nur mit Zwillingen. Ist dieses so? Laut dem AMZ zählt eine künstliche Befruchtung als Risikoschwangerschaft. Zur Zeit bin ich noch krank geschrieben. Lg franzi

von Franzi20986 am 06.07.2019, 13:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Nein, sie bringt mehr Risiken mit sich, löst aber sicherlich nicht automatisch die Einschätzung als Risikoschwangerschaft aus. Und eine alleinige Begründung für ein Beschäftigungsverbot stellt sie sicherlich nicht dar. 2. wenn Sie dazu bitte unsere Ausführungen in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot lesen, werden Sie feststellen, dass es diverse Voraussetzungen geben muss, damit ein solches ausgestellt werden kann. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 07.07.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Das ist natürlich kein Grund für ein BV.... wieso auch? Eine Risiko ss ist auch kein Grund für ein BV. Wenn dein AG dir keins ausstellt darfst du Montag wieder, wie jeder andere Mensch, zur Arbeit Stiefeln. Es ist nicht besonders exotisch für ein gehalten arbeiten zu müssen.

von Meyla am 06.07.2019, 15:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Mittlerweile ist ca. jede 2.Schwangerschaft eine “Risikoschwangerschaft”. Da zählt z.B. auch, wenn die Schwangere über 35 ist. Eine Risikoschwangerschaft bedingt nicht automatisch, ja eher in den wenigsten Fällen, ein Beschäftigungsverbot. Eine künstliche Befruchtung hingegen ist ja nach der Einnistung nicht anders zu Händeln, als eine “natürliche” Empfängnis. Dein Arbeitgeber muss, sobald du ihm die Schwangerschaft mitteilst, eine Gefährdungsbegutachtung machen und dann wird er dich in anders Bereiche versetzen oder, falls er keine Alternative anbieten kann, dich ins Beschäftigungsverbot schicken. Dort kannst du allerdings jederzeit vom Arbeitgeber wieder zur Arbeit geordert werden, wenn er doch noch eine alternative Arbeit gefunden hat.

von 3wildehühner am 06.07.2019, 16:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Eine KB ist kein Grund für ein BV. Warum auch. Liegt nichts medizinisches vor, stellt wenn überhaupt der AG ein BV aus und nicht der Arzt. Nur mal ein Beispiel, ich bin auch durch künstlich Befruchtung schwanger geworden, Ü 35, Blutgerinnungsstörung und hatte vorher 3 FG und wurde trotzdem nicht als Risikoschwanger eingestuft.

von Nadinchen81 am 06.07.2019, 20:10



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Deine Arbeitsbedingungen beurteit der Arbeitgeber. Deine Risikoschwangerschaft ist Sache des Frauenarztes. Das sind zwei verschiedene Dinge, die du nicht vermischen solltest. Eine Galvanikfirma hat nicht nur gefährdende Tätigkeiten. Im Bürobereich könntest du auf jeden Fall eingesetzt werden, evtl auch in der Verpackung, beim Aufstecken der Teile auf Ständer, je nach Art der Teile. Jede Tätigkeit wird einzeln beurteilt. "Schlechte Luft" ist zu unkonkret. Ist die Galvanik nur eine Abteilung von mehreren eines Unternehmens, dann kannst du auch innerhalb des Betriebs umgesetzt werden in eine andere Abteilung. Du solltest jetzt deine Schwangerschaft erst mal dem Arbeitgeber bekannt geben und dann schauen was passiert.

Mitglied inaktiv - 07.07.2019, 10:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Das ist alleine Sache des AG in deinem Fall. Der Gyn ist raus. Sie hat recht. Ein bv wünschen kann man sich doch nicht. Und krankmeldung geht eh vor. Alles weitere würde oben beantwortet

von mellomania am 07.07.2019, 12:08



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