Hallo Herr Dr. Vincenzo Bluni,
ich arbeite in der Postabteilung, muss ziemlich jeden Tag Paket oder Kübel tragen (ca. 6-10 kg), haben im Büro eine große Röntgenmaschine stehen, mache mir schon etwas sorgen wegen Strahlung. Hatte leider letztes Jahr schon 2 mal Fehlgeburt. Ist die Arbeit für schwangere gefährlich? Vielen Dank schon mal für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen
von
Asumy
am 30.07.2018, 19:55
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. zunächst einmal gelten natürlich auch hier die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes und der Arbeitgeber ist in aller Regel verpflichtet, eine Risikoanalyse vorzunehmen. Dazu gehört dann auch, dass die Schwangere natürlich nicht regelmäßig schwere Dinge tragen darf.
Wenn es die Schwierigkeiten gibt, dann sprechen Sie bitte mit den zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
2. das gilt natürlich auch für eine Röntgenmaschine. Diese darf, wenn es sich wirklich um ein reguläres Röntgengerät handelt, natürlich nur in entsprechend abgeschirmten Räumen stehen und von einem Personal bedient werden, dass entsprechend qualifiziert ist.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 31.07.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Der Arbeitgeber ist zuständig für eine Gefährdungsbeurteilung. Und er müsste auch das Beschäftigungsverbot erteilen, sollte sich aus der Arbeit tatsächlich eine Gefährdung ergeben. Vor der Erteilung des BV muss er allerdings prüfen, ob es eine andere Arbeit für Dich gibt.
In Deinem Fall darf ein Frauenarzt kein BV erteilen.
Mitglied inaktiv - 30.07.2018, 20:26