Sehr geehrter Hr. Dr. med. Bluni,
Ich habe eine frage...
Bin Krankenschwester auf einer intensivstation.
Aktuell in der 8. Ssw....
Jetzt wurde ich auf eine normalstation versetzt aufgrund der ss.
Doch dort ist die keimbelastung etc... nicht geringer.
Bei meiner ersten Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot bekommen vom Arbeitgeber.
Dieses Mal bekomme ich keins. Darf der Frauenarzt mir eins ausstellen? Habe eine 100% Stelle.
Vlg
von
beccixy
am 07.12.2017, 17:20
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. sofern die Schwangere auf der Station so eingesetzt wird, dass sie nicht mit Patienten in Kontakt kommt, die an bedeutenden Infektionskrankheiten leiden und hier auch die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes beachtet werden, wird es juristisch kaum haltbar sein, ein Beschäftigungsverbot auszustellen.
2. unter der Adresse
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf
finden Sie ein sehr hilfreiches Merkblattes Gewerbeaufsichtsamtes des Landes Baden-Württemberg.
Herzliche Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 07.12.2017