Hallo,
Ich bin jetzt in der 14. schwangerschaftswoche! Arbeite im krs als Hebamme!
Ich habe seit der 8. Woche Blutungen und bin seit dem krankgeschrieben! Mein Arbeitgeber würde mir ein beschäftigubgsverbot ausstellen nach der au! Aber ich soll zuerst meine Urlaubstage nehmen!insgesamt 27 Urlaubstage, danach ins bv!
Jetzt habe ich vom betriebsarzt ein schreiben erhalten, dass ich keine immunität gegen das parvovirus habe und bis zur 20. ssw nicht als Hebamme arbeiten darf!
Darf mein Arbeitgeber trotzdem verlangen dass ich die Urlaubstage nach meiner au nehme? Oder muss er mir ein sofortiges bv ausstellen? Meine Gynäkologin weigert sich ein bv auszustellen! Sagt das dies der Arbeitgeber machen muss!
Ich würde mich über eine Antwort freuen! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Lea2
von
Lea2
am 31.01.2017, 15:56
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Das ist sicherlich eine Frage, die die Juristin viel besser beantworten kann als ich. Deshalb bitte ich Sie, sich dazu an unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem eigenen Forum zu wenden.
Herzliche Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 31.01.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Das du die Urlaubstage erst wegmachen sollst,ist ganz normal.Das wird bei uns auch so gemacht.Bevor das BV greift,muß der Urlaub genommen werden.Der verfällt ja sonst.
von
WildRose79
am 31.01.2017, 16:07
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
@wildrose
Hallo, Danke für die Antwort, aber dass ist so nicht richtig! Der Urlaub schiebt sich auf und ich würde den im Anschluss der elternzeit nehmen!
von
Lea2
am 31.01.2017, 16:34
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Bin da ganz bei Lea2, der Urlaub kann in dem Jahr der Rückkehr und sogar im Folgejahr genommen werden und verfällt nicht. (TVöD z.B. so)
Mitglied inaktiv - 31.01.2017, 16:53