Hallo, ich arbeite in einem Altenheim und bin in der 9SSW. Die Arbeit fällt mir immer schwerer, wegen dem heben, dem Stress usw. Ich hatte meinen FA schon darüber informiert aber er sieht keine bedenken. Heute war ich bei meinem Hausarzt der War leider nicht da, bin dann zum vertretungsarzt, der hat mich jetzt bis Sonntag krank geschrieben und ist der Meinung das mir ein beschäftigungsverbot zustehen würde, ich solle nochmal mit meinem FA reden. Ich weiß nichtvsicher ich tun soll wenn mein FA Nein sagt weil der is eh der Meinung solange ich beim heben den Bauch einziehe kann nix passieren.
von
sabse1988
am 07.12.2015, 08:54
Antwort auf:
beschäftigungsverbot
Hallo,
1. dem ist sicher nicht so, dass wir hier grundsätzlich ein solches Beschäftigungsverbot ausstellen können.
2. es gibt für die Mitarbeiterinnen in einem Altenheim entsprechende Vorgaben und Empfehlungen. Wenn diese eingehalten werden, dann wird es praktisch unmöglich sein, ein solches Beschäftigungsverbot auszustellen.
Zum Thema Mutterschutz in Alten- und Pflegeheimen hat übrigens das Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg ein entsprechendes Merkblatt, dass Sie unter der Internetadresse
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16386/Werdende_Muetter_in_geriatrischen_Einrichtungen.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_in_geriatrischen_Einrichtungen.pdf
(Stand: 04/2015, letzter Abruf:07.12.2015)
herunterladen können.
Liebe Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 07.12.2015
Antwort auf:
beschäftigungsverbot
Müsstest Du das BV nicht vom Arbeitgeber bekommen, wenn es üblich ist in Deinem Job ein BV zu erhalten? Ich würde mal mit dem reden, bzw. mit dem Betriebsrat. Ansonsten wird Dich dein Arzt wahrscheinilch höchstens krankschreiben und das ist geldtechnisch halt schon ein Unterschied auch für das Elterngeld.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 07.12.2015, 09:34