Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Herr Bluni, gestern hatte ich meinen 1. Vorsorgetermin in der 7. SSW und hatte egtl. fest damit gerechnet ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. In meiner letzten SS habe ich ebenfalls keines erhalten da ich in andere Gebiete (Büro, Kasse) eingesetzt werden konnte. Ich arbeite als "Bademeisterin" muss also ggf. schwere Personen aus dem Wasser ziehen, Wunden versorgen sowie mit Chemikalien arbeiten und bei entsprechendem Wetter in der Hitze stehen (Freibad) - mein Frauenarzt meinte zwar dass ich diese Arbeiten nicht machen darf/sollte er mir allerdings kein Beschäftigungsverbot geben könnte da die Kriterien bei der Krankenkasse nicht ausreichen würden - im Prinzip darf ich also gar nichts tun muss aber trotzdem zur Arbeit. Dieses mal gibt es keine Möglichkeit in andere Bereiche versetzt zu werden außerdem bin ich diesesmal auch nur auf geringfügiger Basis angestellt. Haben sie einen Rat für mich? Wie soll ich weiter verfahren? Kann ich ohne Bedenken arbeiten?

von Lissybaer am 27.05.2014, 09:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, zunächst einmal in dieser Situation der Arbeitgeber gefordert. Denn der muss sich an die Vorgaben im Mutterschutzgesetz halten muss dafür Sorge tragen, dass sie so eingesetzt werden, dass dabei nicht gegen die Auflagen im Mutterschutzgesetz verstoßen wird. Wenn das dennoch der Fall ist, so können Sie sich dazu an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt wenden. Für den Fall, dass wirklich kein anderer Arbeitsplatz geschaffen werden kann, wäre rein theoretisch eben auch das Beschäftigungsverbot eine mögliche Option. Dazu kann sicherlich auch unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum, entsprechende Antworten liefern Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 27.05.2014



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