Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Dr. Bruni, ich bin momentan 22+2.Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel in einem Discounter.Die Arbeit ist wirklich schwer und unter großem Zeitdruck.Auch die erlaubten Arbeitszeiten von 6Uhr bis 20Uhr sind da natürlich ungünstig.Spätschichten kann ich gar nicht mehr gehen und morgens kann ich erst eine Stunde später anfangen,was bei unserem Arbeitspensum wirklich schlecht aufzuholen ist.Natürlich habe ich vom Arbeitgeber ein teilweises Beschäftigungsverbot bekommen,zwecks des Hebens von Lasten.Fraglich ist natürlich was versteht das Gesetz unter regelmäßigem Heben von Lasten über 5kg etc. .Auf Arbeit wäre ich also eher eine Behinderung als eine wirkliche Hilfe,da wir keinen Schonplatz haben.Das ist aber momentan kein Problem.Ich habe schon seit ca. November starke Schmerzen in meinen Iliosakralgelenken,wenn ich nur ca. 15min laufe oder stehe,ganz ohne Belastung.Bin nun seit Dezember daraufhin schon krank geschrieben.Gestern sagte meine Frauenärztin mir,daß sie mir solange ich krank bin kein Beschäftigungsverbot ausstellen könne.Ich soll jetzt erstmal mit einem Tensegerät therapieren(wenn es denn endlich von der Firma geschickt wird!).Bei einer Besserung könnte ich versuchen zu arbeiten und bei erneuten Beschwerden könne sie mir dann das Beschäftigungsverbot geben. Stimmt das so?Habe schon die ganzen letzten Wochen auch nur einen Blutdruck von 100/60(90/50war auch schon dabei) und als ich im Dezember einen Tag das mit dem Arbeiten probiert habe,bekam ich meinen Kreislauf gar nicht in Schwung und von den Schmerzen ganz zu schweigen.Abends war es so schlimm,daß es mir richtig in den Bauch zog.Muß ich das alles nochmal machen um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen oder mich wirklich immer weiter krank schreiben lassen? Ist dieses Tensegerät auch wirklich unbedenklich für das Baby? Bei meinen ersten beiden Schwangerschaften lief alles normal und bei meinem Sohn(9Jahre)war ich auch bis zum Schluß arbeiten.Doch diese Beschwerden belasten mich ja auch im Alltag,muß mir alles gut einteilen. Vielen Dank schon vorab für Ihre Antworten.

von Angelandbaby am 15.01.2013, 14:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. bezüglich der Regelung eines Beschäftigungsverbotes hat Ihre Frauenärztin schon Recht. Dieses ist nur möglich, wenn aktuell keine Erkrankung vorliegt. 2. mir liegen für die Unbedenklichkeit des TENS-Gerätes in der Schwangerschaft keine Daten vor. Darüber hinaus kommt ein solches Gerät eigentlich nur bei ausgewiesenen Schmerzpatienten mit chronischen Schmerzen zum Einsatz. 3. wie die konkrete Aussage im Mutterschutzgesetz juristisch zu interpretieren ist, kann Ihnen am besten unsere Juristin, Frau Bader, erklären. 4. Umfangreiche Informationen zum Thema Mutterschutz u. Arbeitsplatz finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Adresse http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/index.php (letzter Abruf 16.1.13) VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.01.2013



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