Frage: Beschäftigungsverbot

Guten morgen. Ich habe seit dem 16.07.2010 vom Betriebsarzt und Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot für die ganze Schwangerschaft bekommen. Bin nun in der 22 SSW ( Am 03.02.2011 ist ET). Ich darf nicht mehr wie 4,5 KG heben, nicht lange und schwer Arbeiten . Bin Hauswirtschafterin im Altenheim in der Spülküsche. Haben ca 200 Bewohner zu versorgen. Arbeite in der Regel 6,5 Std von Montag bis Sonntag. Nun bin ich bei einer Arbeitskollegin zur Hochzeit eingeladen. Ich habe nun etwas bedenken, das dann meine Kollegen und mein Chef über mich reden und sagen könnten.: " Arbeiten kann sie nicht, aber zur Hochzeit kommen das geht." Ich darf doch auf Feste, Einladungen, Spazieren, Schwimmen usw ? Oder muß ich nun die ganze Schwangerschaft zu Hause auf dem Sofa verbringen? Bin nun echt etwas verunsichert was ich tun soll. LG Fixi

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 08:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Hier kann ich Sie beruhigen: das müssen Sie sicher nicht und können hier auch auf eine solche Veransaltung gehen, ohne Gewissensbisse haben zu müssen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 05.10.2010



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

heyyy,mach dir keine sorgen,du hast ein Beschäftigungsverbot,keinen krankenschein vorgelegt,das heißt du darfst alle aktivitäten vornehmen,die nichts mit deinen bisherigen arbeitsbereich zu tun haben,ich war auch bei veranstaltungen von der arbeit aus.die dürfen da nichts sagen. du darfst!!!! Schwimmen,kino gehen ,durch die stadt bummeln......das ist ja gerade der unterschied zum Krankenschein,du bist nicht so eingeschränkt.

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 09:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Du darfst alles machen, ausser arbeiten. Was aber , ganz wichtig, nicht an einem Problem bei Dir liegt, sondern auf der Arbeit ! Keine Einschränkungen, ausser woanders zu arbeiten, aber das hat ja keiner vor :-)

Mitglied inaktiv - 05.10.2010, 14:58



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