Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe eine Frage zum BV. Bin jetzt in der 9. Woche und arbeite als Physiotherapeutin auf einer ITS. D.h. (z.T. sehr!) schwere Patienten heben (in Rolli mobilisieren), viele Keime (MRSA, Clostridien, ESBL, ...)und insgesamt eine körperlich sehr fordernde Arbeit. Da ich schon eine FG hatte und die Arbeit mich (im Gegensatz zu vorher) jetzt sehr anstrengt (Rückenschmerzen, manchmal Ziehen im Unterleib, Gerüche,...) hab ich etwas bedenken. Meine Ärztin sah keine Probleme darin, meinte, ich müsse selbst wissen, wann ich es auf Arbeit sage und dann müssten die gegebenenfalls eine Lösung finden. Eine Versetzungsmöglichkeit gibt es nicht wirklich und ich glaube kaum, dass sie mir ein BV "geben". Ich wollte noch bis nach dem nächsten FATermin warten, bis ich es dem Chef sage. Können Sie was zu dem Thema sagen, bzw. was könnte ich machen, wenn der Arbeitgeber nichts macht? Vielen Dank im Vorraus!

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 19:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. für die Physiotherapeutin in der Klinik gelten in der Schwangerschaft praktisch ähnliche Vorschriften, wie für die Krankenschwester. Diese sind auch im Mutterschutzgesetz nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die Arztpraxis/Station sind hier insbesondere die Blutentnahmen, Patienten mit ansteckenden Krankheiten, Spritzen und evtl. das Röntgen zu nennen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html und der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Auch beim Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg werden die Vorgaben für schwangere Frauen im Krankenhaus sehr ausführlich beschrieben http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. 2. zuständig bei Unstimmigkeiten ist das lokale Gewerbeaufsichtsamt 3. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 01.04.2010



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Dein AG muss nichts mit einem BV zu tun haben: Ein "individuelles BV" spricht dein FA aus!!! Und dieser kann dies aus den unterschiedlichsten Gründen tun. Findest mich im August... Schreib mit ne PN, wenn du Fragen hast! GLG, Mara

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 22:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, war in einer ähnlichen Lage. Habe als Krankenschwester auf einer Unfallchirurgie gearbeitet und mich auch dauernd überlastet. Den Arbeitgeber hat es nicht interessiert, meinte ich sei selbst für die Einhaltung der Richtlinien verantwortlich. Meine Frauenärztin hat auch nichts gemacht, sie meinte da wäre der Arbeitgeber verantwortlich. Leidtragende war dann ich. Nachdem ich zum wiederholten Male Kontakt mit infektiösem Pat hatte und jeden Abend Rückenschmerzen und Bauchziehen, habe ich den Frauenarzt gewechselt und habe direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Leider hats sich insgesamt bis fast zum 7.Monat gezogen. Aber jetzt bin ich schlauer und bereue, dass ich nicht schon früher den Arzt gewechselt habe.

Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 13:51



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