Frage:
Beschäftigungsverbot
Hallo
ich bin nun seid 3 Wochen krank geschrieben. Habe seit ca. 11ssw extreme Probleme. Habe Schmerzen im Ischiasbereich und mein kompletter linker Oberschenkel schläft ein.
Mein Hausarzt meinte ich soll meine Frauenärztin auf ein BV ansprechen. Dies lehnte Sie heut jedoch ab. Ich habe einen Job wo ich ständig stehen muß oder laufen. Ich kann so unmöglich arbeiten.
Durch die Schmerzen schlägt mir so langsam alles auf die psyche. Kann mich schon garnicht mehr über die ss freuen. hoffe einfach nur das bald Okt. ist und alles wieder gut ist.
Was für Möglichkeiten habe ich noch?
Vielen Dank im vorraus für eine Antwort.
Grüße
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 13:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
1.in Ihrem Fall ist aktuell nur eine Krankschreibung möglich.
2.ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales
unter der Internetadresse
http://komnet.nrw.de/
Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.")
Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen.
Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden.
Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 30.04.2009
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
mit welcher Begründung hat denn deine FA das BV abgelehnt?
in erste Linie weißt ja nur du, wie es dir geht und wenn das jetzt schon auf die Psyche geht....
an deiner Stelle würde ich dann eher die FA wechseln bzw einfach mal unverbindlich bei einem anderen FA nachfragen!!
wie gesagt, in der SS steht dein Befinden an erster Stelle und das sollte - meiner Meinung nach - der FA auch so sehen.
Liebe Grüße
Kathrin
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 13:16
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Sie meinte ein BV hat Sie bisher nur einmal ausgestellt und da mußte davon ausgegangen werden das das ungeborene Baby Mißbildungen bekommt wenn die Mutter weiter arbeitet.
Es ist ja einfach so das mein Arbeitgeber auch entlastet werden soll. Mein HA und Ortopäde meinen die Schmerzen bzw. Beschwerden lassen erst mit der Geburt nach bzw gehen weg.
Ich kann einfach nicht mehr. Nachts kann ich kaum schlafen weil ich nicht mehr weiß wie ich liegen soll...
Heute Mittag habe ich noch einen Termin bei einer anderen FA. Vielleicht sieht sie das ja anders.
Meine FA meinte so schimm kann das garnicht sein, aber ich hab doch die Schmerzen.
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 13:23
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
hmm.. also, ich würde auf jeden Fall die Meinung des anderen FAs abwarten.
An erste Stelle sollte dein Wohlbefinden stehen und das kannst du am besten beurteilen!
meld dich doch dann einfach nochmals - würd mich schon interessieren, was der andere FA dazu sagt!
LG Kathrin
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 13:29
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
klar das mache ich :-)
denke auch bin Erwachsen genug um zu beurteilen ob es geht oder eben nicht.
Mir würde es ja auch reichen wenn es irgendeine andere Mögl. gäbe. kann halt unmöglich länger als 15min. am stück stehen.
dann bis später oder morgen
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 13:37
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Beschäftigungsverbot
Hallo Herr Dr. Buni,
danke nochmals für Ihre Information.
Bin nun weiterhin krankgeschrieben, ab nächster Woche habe ich dann auch Krankengymnastik, hoffe das bringt eine Linderung.
Noch eine Frage.
Da ich heute noch bei einer anderen FA war, nur zum Gespräch, wäre es mir jetzt recht unangenehm wenn dieser FA meine behandelnde FA über meinen Besuch informiert.
Im Mutterpass hat Sie nichts eingetragen.
Meinen Sie meine FA bekommt nun irgendeine Info oder so?
Vielen lieben Dank das Sie sich die Zeit nehmen
Mitglied inaktiv - 30.04.2009, 21:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
das kann ich nicht pauschal sagen, es muss sicher nicht so sein, aber es hängt vielleicht auch vom persönlichen Verhältnis der beiden zueinander ab.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 01.05.2009