Hat man eigentlich ein Mitspracherecht, wenn es um das Beschäftigungsverbot geht? Wann kann der Arzt eigentlich ein Beschäftigungsverbot ausstellen???
Hab nen irre stressigen Job und kann mir nicht vorstellen ewig dort zu arbeiten, wenn ich schwanger bin... Stress geht ja auch zu lasten des Ungeborenen!
Außerdem bin ich Pendlerin und fahre jedes Wochenende von der Arbeit in die Heimat und zurück... Ist bestimmt auch nicht unbedingt förderlich!
Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 21:35
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales
unter der Internetadresse
http://komnet.nrw.de/
Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.")
Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen.
Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden.
Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
2. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können.
Hierzu bitte mal auf den link
http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115
klicken.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 11.02.2009