Guten Tag!
Ich bin in der 29 SSW und mache nachtskein Auge mehr zu.Ich drehe mich unter Schmerzen von einer auf die andere Seite und habe auch dazu noch übelstes säuerliches Aufstossen.Kurz gesagt-ich quäle mich einfach nur noch.Morgends bin ich so ausgelaugt und übermüdet, dass ich nicht aus dem Bett und zur Arbeit komme.Wenn ich dann mit 2 stündiger Verspätung zur Arbeit komme, fühle ich mich nicht besonders wohl.Ich könnte nur noch schlafen.Sogar im Sitzen.Die Arbeit die ich verrichte, ist somit sehr anstrengend und auch stressig.Ich kann keine Pause machen, ohne das mich jemand meiner Kollegen an dem Posten ablöst.
Ich habe das Thema bei der Frauenarzt-Vertretung bereits angesprochen.Diese möchte jedoch nicht davon wissen und meinte nur: "Ich kann Ihnen doch deswegen kein Verbot aussprechen". Was muss denn alles sein, um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen?Ich war die letzten 3 Wochen mehr zu Hause als auf der Arbeit.Zum Glück habe ich noch ein wenig Urlaub.Ab und an war ich auch krank,wie die komplette letzte Woche wegen einer starken Erkältung.
Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 16:16
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot-wann???
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales
unter der Internetadresse
http://komnet.nrw.de/
Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.")
Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen.
Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden.
Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 15.02.2010
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot-wann???
Hallo
So wie sich das liest liegt es ja nicht an der Arbeit, sondern am Gesundheitszustand.
Das rechtfertigt kein BV.
Du kannst Dich krank schreiben lassen.
Ein BV gibt es nur, wenn die Ausübung der Tätigkeit das Leben von Mutter und KInd gefährdet und Du nicht in eine andere Position versetzt werden kannst.
In 5 Wochen gehst Du ja eh in den Mutterschutz, von daher würdest Du ja keine finanziellen Einbußen haben durch eine Krankschreibung.
Die kann auch der Hausarzt vornehmen.
Mitglied inaktiv - 15.02.2010, 19:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot-wann???
Hallo Taty80,
ich glaube nicht, daß dieser "Zustand" für ein Beschäftigungsverbot ausreicht. Aber da Du bald in den Mutterschutz gehst, kannst Du Dich krankschreiben lasssen. Wenn Dein Gyn das nicht für notwendig sieht, kannst Du immer noch zum Hausarzt gehen, der das dann ggf. macht.
Aus meiner Sicht kann ich Dich gut verstehen. Und ich fände es jetzt auch wichtig, daß Du ein wenig zur Ruhe kommst, damit Du Dich erholst und auch die letzte Durststrecke noch gut überstehst. Und sollte es Dir nach 1-2 Wochen pause wieder besser gehen, spricht ja auch nichts dagegen, daß Du wieder zur Arbeit gehst.
Sprich mit Deinem Frauenarzt offen darüber und laß Dich von der Vertretung nicht abwimmeln.
Wie gesagt - BV denke ich nicht,... sondern eher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung!
LG
puw
Mitglied inaktiv - 16.02.2010, 10:29