Hallo,
Ich möchte gerne Ihre Einschätzung wissen...
Also ich bin 35, frisch schwanger 5 SSW, hatte 2 FG und hab auch Vorerkrankungen, die eine Risikoschwangerschaft rechtfertigen.
Ich hatte gestern weil ich bisschen Wäsche und sowas im Haushalt gemacht hab, schwache Blutungen bekommen.
Sonst gehts mir relativ gut. Bis auf die Sorgen die ich mir mache.
Ich wollte mich wegen individuellem Beschäftigungsverbot erkundigen.
Weil bei mir fallen mehrere Faktoren zusammen, die gesundheitliche Vorgeschichte mit 2 FG, Mobbing in der Arbeit, Arbeiten mit Zugluft weil ständig im Büro Tür und Fenster auf ist und es wird erwartet, dass ich 150 % Arbeite nix mit ausruhen und hinlegen. Dazu haben wir keine Möglichkeit. Dazu der ständige Termindruck. Achso ich arbeite im Büro.
Jetzt überleg ich ob ich mich wegen der Blutugen für 2 Wochen bis nächsten US Termin krank schreiben laden soll oder ob ich gleich BV ansprechen soll.
Wenn ich arbeiten geh und es passiert was, würde ich immer denken, das war weil ich arbeiten war, auch wenn es nicht so ist.
Gibt es eine Chance ein BV zu bekommen oder muss ich trotz meiner Ängste arbeiten gehen? BV wäre mir nur bis 13 SSW wichtig solang noch alles kritisch ist.
Danke für die Antwort.
von
Katharina0208
am 10.09.2018, 11:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot oder AU SS
Liebe Katharina,
1. die Beweggründe, primär ein Beschäftigungsverbot und keine Krankschreibung zu bewirken, sind auch mir natürlich bestens bekannt
2. dessen ungeachtet gibt es für das Beschäftigungsverbot relativ klare juristische Vorgaben. So wäre eine Situation mit einer Blutung sicherlich kein Grund für ein Beschäftigungsverbot, in dem Fall kann nur eine Krankschreibung erfolgen
3. und für ein Beschäftigungsverbot müssen dann gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, damit dieses berechtigterweise ausgestellt werden darf.
Diese finden Sie zum Teil unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot beschrieben.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 10.09.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot oder AU SS
Wahlmöglichkeit hast du keine.
BV wegen Arbeit muss der AG aussprechen. Der muss auch dafür sorgen das das Mutterschutzgesetz eingehalten wird, also Ruhezeiten genommen werden, das der Arbeitsplatz geeignet ist usw. wende dich ans Gewerbeamt wenn der es nicht macht.
Blutungen sind ein Fall für eine AU, denn die wichtigste Voraussetzung das du arbeitsfähig bist, erfüllst du damit nicht.
Risikoschwangerschaft bedeutet auch nicht das es automatisch ein BV gibt. Auch wenn es oft angezeigt wäre. Vorerkrankungen auch nicht unbedingt, da ist sogar die Frage ob es wegen der Vorerkrankungen dann nicht eine AU geben muss.
Mobbing kann ein BV begründen. Aber, bis ein Arzt deshalb eines ausspricht muss es schon meistens körperliche Auswirkungen mit sich bringen die auch messbar sind. Der Satz, ich werde gemobbt langt selten aus.
Auf der sicheren Seite wärst du mit der AU, wenn schwangerschaftsbedingt gibt es auch keine Kürzung beim EG. Achte also darauf das das vermerkt wird. AU gäbe weniger Angriffspunkte, BV wird immer strenger kontrolliert. Arzt könnte aber auch ein zeitlich begrenztes BV aussprechen.
Alles Gute für die Kugelzeit.
von
Felica
am 10.09.2018, 17:46