Beschäftigungsverbot im medizinischen Labor

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Beschäftigungsverbot im medizinischen Labor

Hallo Herr Dr. Bluni! Habe schon vor meiner Schwangerschaft mit meiner FÄ gesprochen, dass ich in einem Routinelabor im Krankenhaus arbeite. Darauf sagte sie direkt, sobald der Herzschlag sichtbar ist, würde dies auf ein BV hinauslaufen, da ich nicht mit Blut und Blutprodukten arbeiten darf. Habe erst in 2 Wochen eine Termin bei ihr, aber meiner Abteilungsleitung schon mitgeteilt, dass ich schwanger bin (5. SSW). Bin jetzt etwas verunsichert. Meine Chefin meinte, dass ich ja Handschuhe anziehe und wir ja mit Geräten arbeiten. Aber bei 2 Geräten muss ich die Röhrchen aufschrauben, in einen Ständer stellen und dann ins Gerät. Bei Blutbildern ist das evtl. der Fall (gerade bei Blut von Kindern), dass ich die Röhrchen aufschrauben muss. Alle anderen EDTA-Röhrchen kommen geschlossen ins Gerät. Ok. Aber sobald ich doch einen Blutausstrich mache, kommt das Blut doch aus den Röhrchen. Sie ist der Meinung, dass das früher mal so war, heute aber nicht mehr mit dem BV. Es geht mir nicht darum, nicht mehr arbeiten gehen zu müssen, sondern dass ich mir Gedanken mache, dass meinem Kind etwas passieren könnte. Können Sie mir vielleicht weiterhelfen?!? Bin gerade total verunsichert. DANKE Viele liebe Grüße

von Julchen88 am 01.11.2012, 19:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot im medizinischen Labor

Hallo Jule, es gibt in dieser Frage in den dazu vorliegenden Gesetzestexten (Mutterschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, etc.) schon klare Vorgaben, was die Vorgaben für eine Schwangere angeht. Dazu gehören u.a. auch sehr strenge Anweisungen an die Betreiber eines medizinischen Labors, wenn es um die Beschäftigung und den Schutz schwangerer Frauen vor entsprechenden Infektionen gibt. Diese Vorgaben sind u.a. in den folgenden Quellen beschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (Mutterschutzgesetz) http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf (DIE REGIERUNGSPRÄSIDIEN des Landes Baden-Württemberg, Fachgruppe Mutterschutz, Merkblatt „Werdende Mütter im Krankenhaus“, Stand: Oktober 2009, letzter Abruf:31.3.2012) http://www.uni-osnabrueck.de/A-GMDokumente/TIPP_MuSch_med_Laboratorien_NRW_2008.pdf (Mutterschutz in medizinischen Laboratorien, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand:2008) http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=57&lid=DE&bid=BAS&pid=NRW (Wissensdatenbank des Landesinstitutes für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Frage "darf man eine schwangere Angestellte in einem Krankenhauslabor beschäftigen?") Wie Sie dann sehen, werden hier sehr strenge Maßstäbe angelegt und so trivial, wie von Ihrer Chefin beschrieben, ist der Sachverhalt dann doch nicht. Was ggf. im Einzelfall auch ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen kann. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 02.11.2012



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