Frage: Beschäftigungsverbot für Bürojob

Hallo Herr Dr. Bluni, ich arbeite Vollzeit eigenverantwortlich sitzend im Büro, habe viele Abgabetermine und kann den Stress nicht wirklich umgehen oder Ruhephasen einlegen. Ich habe 2 Kinder (beide stressbedingt zu klein geboren) und bin mit 37Jahren in der 24SSW. Seit 2-3 Wochen ist ab mittags mein Bauch permanent steinhart, das Sitzen tut weh in Bauch und Rücken und Sodbrennen quält mich extrem und lässt mich nicht mehr schlafen. Hinzu kommt, dass ich nur noch Durchfall habe und mich täglich quäle, auf Arbeit zu gehen. Bei meinem 3. Baby wurde auch schon der ET um eine Woche verschoben, weil es zu klein ist. Ich sprach mit meiner FA mehrmals darüber, aber da keine Gefahr für uns beide besteht, bekam ich nur ein Rezept. Aus medizinischer Sicht gibt es dafür kein BV oder Krankschreibung, aber wenn ich 30€ zahle, wäre ein individuelles BV möglich - dann könnte ich plötzlich die Arbeitsstunden und den BV-Beginn selbst bestimmen. Ich finde es sehr merkwürdig! Ich wollte auch vorher schon die FA wechseln (weil ich auf viele Fragen durch ihre Zeitnot keine Antwort bekomme bzw. "sie den Druck der Krankenkassen an die Patienten weitergeben muss"), aber andere nehmen mich nicht auf (Ehrenkodex unter Kollegen). Meine Fragen sind nun, kann auch die Hausärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Und sind die 30€ für das indiv. BV gerechtfertigt? Vielen Dank für Ihr Wissen und Ihre Zeit...

von Nici Cole am 05.12.2017, 13:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Bürojob

Hallo, 1. diese Geschichte habe ich jetzt einmal nicht gelesen und nicht gehört. Mehr lässt sich dazu nicht sagen 2. die beschriebene Situation am Arbeitsplatz wird unter normalen Umständen juristisch nicht mit einem Beschäftigungsverbot zu rechtfertigen sein. 3. Letzteres ist im Moment schon deswegen nicht möglich, weil es eine Krankheitssituation gibt 4. es müssen also ganz gewisse Voraussetzungen dafür vorliegen und sofern derjenige, der hierfür ein Beschäftigungsverbot ausstellt, keine entsprechenden Gründe hat, wäre es dem Arbeitgeber möglich, dieses juristisch anzufechten. Für den Fall, dass wir für eine Patientin ein solches Beschäftigungsverbot ausstellen, ist dieses natürlich Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 05.12.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Bürojob

Habt ihr einen Betriebsarzt? Der darf das bv auch ausstellen!

von Dramaqueen89 am 05.12.2017, 15:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Bürojob

Lass dich erstmal krank schreiben(vom HA) und tanke etwas Kraft. Oder geht es geldlich die Arbeitsstunden zu verringern? BV denke wird nicht funktionieren. Die Ärztin darf dafür kein Geld verlangen. Ich würde es weiterhin bei anderen Frauenärzten probieren, evtl.im KH? Und auf jeden Fall die Kassenärztliche Vereinigung anrufen und die Ärztin melden,dies ist nämlich auch Betrug gegenüber der KK und natürlich dem Patienten. Das Vertrauensverhältnis hat diese Ärztin ja eindeutig gebrochen. Alles Gute

von Ninja2015 am 05.12.2017, 22:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot für Bürojob

Danke, für alle Antworten. Nein, kein Betriebsarzt. Hab‘s mir fast gedacht, dass die Sache unrund ist. Aber am Ende hilfts mir auch nicht. Starte Mitte Feb. in den MuSchutz und möchte die 6Wo vorher mich krankschreiben lassen (von wem auch immer). Wenn ich vorher schon krank wäre, reduziert sich doch das Geld :-( ist verzwickt... bin erstaunt, dass die 2-3 Wo Durchfall niemand besorgniserregend findet „gehört zur SS dazu“ lt. meiner Ärztin! Sie betreute mich davor übrings sehr gut... na ma schaun... danke Euch!!!

von Nici Cole am 06.12.2017, 17:11



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