Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich arbeite in einer Jugendhilfeinrichtung. In einer Nachbargruppe wurde bei einer Jugendlichen durch einen Facharzt die "Krätze" festgestellt. In meiner Wohngruppe wurde jetzt ebenfalls ein Mädchen verdächtigt, diesen Hautausschlag zu haben. Ich wurde auch untersucht, bis jetzt gibt es keine Anzeichen. Die Mädchen sollen weiterhin auf ihren Wohngruppen bleiben. Allerdings werden sie unter Quarantäne gesetzt. Was bedeutet dies jetzt für mich und meine Schwangerschaft? Erhalte ich womöglich ein Beschäftigungsverbot?
Mitglied inaktiv - 24.05.2011, 20:07