Beschäftigungsverbot bei Arzthelferinnen

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Beschäftigungsverbot bei Arzthelferinnen

Guten morgen, ich habe da eine ganz kurze frage und zwar bin ich Arzthelferinn in der Allgemeinmedizin und in der 12 SSW. Vorrab muss ich noch sgen dass mir an dem Tag als ich es meinem Chef mitgeteilt (6.SSW) habe mir gesagt wurde das mein Vertrag nicht verlängert wird (30.06.2010) Soweit so gut ich bin auch weiterhin arbeiten gegangen und habe meinen Job im Labor erledigt (mit Blutentnahmen, Proben etc.), etwa später hat mein Gyn. mich darauf aufmerksam gemacht das ich das nicht mehr machen darf wegen der Infektionsgefahr. Also hab ich meinen Chef und meine 1 Kraft angesprochen ob nicht die möglichkeit besteht das ich die Anmeldung für diese Zeit mache, da ich sowie jetzt schon Probleme mit dem Stehen, Kreislaufprobleme und Übelkeit habe. tja von da ging das Theather erst richtig los, die beiden sind der Meinung ich soll mich nicht so anstellen und meine Arbeiten erledigen und auch so werde ich seitdem noch mieser behandelt (ich darf nicht zur Toilette, mich setzen etc.) das habe ich auch bis heute auch über mich ergehen lassen und bin jeden morgen mit angst und magenschmerzen arbeiten gegangen. Jetzt hab ich gerade meinen Gyn angerufen und soll heute nachmittag zu ihm zum Gespräch. Meine Frage: Ist dies ein GRund für ein Beschäftiungsverbot? Danke im vorraus missnaseweiss

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 08:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Arzthelferinnen

Hallo, 1. für die Arzthelferin gelten in der Schwangerschaft praktisch ähnliche Vorschriften, wie für die Krankenschwester. Diese sind auch im Mutterschutzgesetz nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Für die Arztpraxis sind hier insbesondere die Blutentnahmen, Patienten mit ansteckenden Krankheiten, Spritzen und evtl. das Röntgen zu nennen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, der/die sicher weiß, wie hier im Interesse der werdenden Mutter und ihres Kindes zu verfahren ist. Auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/good_practice/BesondereZielgruppen/musch.html und der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW finden Sie darüber hinaus weiterführende Informationen. Auch beim Gewerbeaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg werden die Vorgaben für schwangere Frauen im Krankenhaus sehr ausführlich beschrieben http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16416/Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_im_Krankenhaus.pdf Selbstverständlich sollte am besten schon vor Eintritt der Schwangerschaft sichergestellt sein, dass der Impfschutz gegenüber den wichtigsten Erkrankungen vorhanden ist. Wenn Ihr Arbeitgeber übrigens nicht mit sich reden lässt – was wir leider immer wieder in solchen Einrichtungen feststellen können, dann kann der Gang zum örtlichen Gewerbeaufsichtsamt schon helfen, denn dieses wird recht schnell aktiv und kann dem Arbeitgeber bei der Klärung dessen, was noch erlaubt ist, kompetent weiterhelfen. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 22.04.2010



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Arzthelferinnen

Sag mal wie du darfst nicht auf die Toilette du weisst schon das er dich gehen lassen muss wenn du Schwanger bist...Er muss Dich lassen so geht das nun mal gar nicht den kannst du richtig eine reinwürgen dafür...lass Dir sowas nicht gefallen!!!! Rede mit deiner Ärztin und sage ihr was das für unzumutbare zustände sind weil das darf er nicht mit dir machen!!!!

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 09:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Arzthelferinnen

Hallöchen, wenn deine FÄ dir gesagt hat, dass du nicht mehr im Labor arbeiten darfst, dann wird das auch so sein... Lass dich nicht schikanieren! Wenn die weiter so bekloppt sind, frag doch mal deine Ärztin, ob sie dich nicht krankschreiben kann... ihr fällt bestimmt was ein und dann sollen die in der Praxis mal sehen, wie sie ohne dich klar kommen. Und dann solltest du dich nochmal fragen, ob die Ankündigung, dass dein Vertrag nicht verlängert wird, NACH deiner Ankündigung kam.... Das wäre dann auch nicht ganz rechtens, glaube ich... Wie gesagt: zur Not lass dich einfach krank schreiben....

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 09:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Chance auf ein Beschäftigungsverbot?

Nach 10 Jahren Kinderwunsch (bisher drei mal Herzschlag davon einmal 9. Woche), und 4 mal biochemische Schwangerschaft bin ich aktuell wieder schwanger. Es liegen vaginale bakterielle Infektionen, ELSS, nk-Toxität, Plasmazellen, Mikrobiom, Borreliose hinter mir sowie weiterhin Schilddrüsenpropleme und Blutgerinnungsstörung. Dazu eben 7 Jahre Kind...


Plazentainsuffizienz- Beschäftigungsverbot?

Guten Tag! Ich hatte bei meiner erstem Schwangerschaft eine spät erkannte Plazentainsuffizienz und bin bei 37+0 eingeleitet worden. Unsere Maus war nur 1900 gramm schwer und 44 cm groß. Wir planen nun langsam erneut schwanger zu werden. Meine Frage ist ob die Plazentainsuffizienz aus der letzten Schwangerschaft ein Grund wäre für ein individuell...


Beschäftigungsverbot wegen Corona?

Hallo, ich arbeite als stellvertretende PDL bei einem ambulanten Pflegedienst. Unsere 2 Büroräume sind im Krankenhaus und sehr klein. Ich bin geboostert und in der 5 Ssw. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Betriebsarzt mir wegen der Pandemie das individuelle vollständige Beschäftigungsverbot erteilt?


Beschäftigungsverbot

Gute Morgen, Ich (37) bin ungeplant schwanger geworden. Es ist meinen erste Schwangerschaft. Mir geht es körperlich sehr gut ich habe Überhaupt keine Beschwerden. Den ersten Termin bei meinem FA habe ich Mitte April (das müsste dann 9 oder 10 ssw sein). Nun zu meinem Problem: ich habe panische Angst vor einem Beschäftigungsverbot. Ich arbeite als...


Kein beschäftigungsverbot vom frauenarzt

Hallo, meine Frauenärztin interessiert meine Schwangerschaft überhaupt nicht. Ich bin 41 Jahre alt und erwarte mein 2. kind. Ich habe operativ eine gebährmutterhals Verkürzung. Ich putze für Senioren den Haushalt, täglich 6 Std das mit starken unterleibsschmerzen begleitet ist. Mein 1. kind kam 4 wochen zu früh wegen muttermund Schwäche. Was soll i...


Kündigung zurückgezogen - Beschäftigungsverbot

Hallo lieber Dr Karle Mein Arbeitgeber hatte mir gekündigt, seit dem geht es mir psychisch wieder ganz schlecht. Da ich geklagt habe, muss er mich wieder einstellen aber er will eigentlich nicht mehr, dass ich dort arbeite. Dann wollte ich dass mein Arzt ein Beschäftigungsverbot ausspricht.. mein Frauenarzt meint aber, er müsste mich erst kra...


Beschäftigungsverbot ja oder nein?

Beschäftigungsverbot ja oder nein? Hallo, ich bin noch Kinderlos und hatte 2 Fehlgeburten hintereinander, bin nun das 3. mal schwanger (Ende 8ssw), habe eine Autoimmunerkrankung und Asthma. Jetzt meinte eine Freundin am Wochenende zu mir ich solle gleich zum Arzt gehen da ich ins Beschäftungsverbot gehöre? Stimmt das, hat da jemand Erfahrung damit...


CMV Primärinfektion Frühschwangerschaft Beschäftigungsverbot

Sehr geehrter Herr Karle, ich habe eine CMV Primärinfektion in der Frühschwangerschaft, welche ggw zweiwöchentlich mit Cytotect behandelt wird. Meine erste Elternzeit endet jetzt und ich fange im September wieder an zu arbeiten. Stellen die Infektion und die Therapie einen Grund für ein Beschäftigungsverbot dar? Vielen Dank und herzliche...


Beschäftigungsverbot aufgrund von Erschöpfungssyndrom

Hallo Herr Karle, ich bin aktuell in der 9. Schwangerschaftswoche. Seit Monaten bin ich ausgelaugt und oft krankgeschrieben, da ich es seelisch und körperlich nicht mehr zur Arbeit schaffe. Dazu kommen Schwangerschaftssymptome wie Übelkeit, Geruchsempfindlichkeit, Kopfschmerzen, Unterleibschmerzen und Schlaflosigkeit. Mein Psychiater hat erneut ein...


Beschäftigungsverbot [Vorgeschichte]

Sehr geehrter Dr. Med. Karle,   Durch eine ICSI-Behandlung bin ich nun schwanger. Ich bin aktuell in der 8. Schwangerschaftswoche. Ich habe letztes Jahr 2 Fehlgeburten gehabt und es wurde letztes Jahr festgestellt, dass ich unter einer Autoimmunthrombozytopenie leide. Desweiteren habe ich schon seit vielen Jahren mit Extrasystolen zu kämpfen...