Guten Tag!
Habe heute das Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber bekommen. Muss ich beim Schreiben auf die Richtigkeit achten? Wenn ja auf welche Floskeln etc. sollte ich achten? Mein Arbeitgeber scheint sich Mühe gemacht zu haben und es sieht auch richtig aus, aber weder er noch ich sind Experten.
Wo muss ich es überall einreichen? Habe es jetzt bereits der Krankenkasse übermittelt, muss es noch jemand haben?
Habe bis aktuell als PTA in einer Apotheke gearbeitet.
LG
von
Fusehime
am 31.03.2020, 16:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, auf was muss ich achten, wo einreichen?
Hallo,
Zwar bin ich kein Jurist, jedoch wird es so sein, dass wenn der Arbeitgeber dieses selbst ausstellt, bleibt es im Original bei ihm und in Kopie bei Ihnen und Sie können es dann auch der Frauenärztin vorlegen.
Darüber hinausgehende Auskünfte kann in dieser Frage ganz bestimmt unsere Juristin, Frau Bader erteilen.
Herzliche Grüße VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 31.03.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot, auf was muss ich achten, wo einreichen?
Da hänge ich mich mal mit dran. Ich wusste gar nicht das man es überhaupt einreichen muss. Da mein direkter Vorgesetzter an einen anderen Standort ist und ich während der Klärung krankgeschrieben war hat er mir einfach nur eine Mail geschrieben das er mich ins BV schickt und Gefährdungsbeurteilung im Anhang. Ich dachte den Rest regelt er.
von
ELLIUM
am 31.03.2020, 16:15