Hallo Dr. med Bluni,
ich hatte in den letzten 2 Jahren jeweils eine Fehlgeburt in diesem Jahr leider mit Ausschabung!
Nach eine großen Blutuntersuchung wurde bei mir ein 6-7 Fach erhötes Thromboserisiko festgestellt mit Neigung zu Aborten.
Ich bin jetzt in einem Wunschkinderzentrum in Behandlung. Sobald ich wieder Schwanger bin muss ich mit Heparinspritzen beginnen und mit 3 unterschiedlichen Tabletten, die ich 2-3x täglich einnehmen muss.
Meine Frage ist jetzt, ob es jetzt eine Risikoschwangerschaft ist und ob ich als Fitnesstrainerin eine Beschäftigungsverbot bekommen kann?
LG
Jenni
von
Jenni_1986
am 11.11.2015, 09:11
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot als Fitnesstrainerin
Liebe Jenni,
1. prinzipiell stellt diese Situation zwar ein Risiko für die Schwangerschaft dar, wird aber nicht zwangsläufig als Risikoschwangerschaft eingestuft.
2. und auch die Risikoschwangerschaft wird nicht per se mit einem Beschäftigungsverbot belegt werden .
3. bei der Tätigkeit kommt es natürlich insbesondere darauf an, ob hier Bewegungsabläufe oder sportliche Betätigungen sind, die gerade in der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden sollen und ob es für den Arbeitgeber möglich ist, Ihnen dann einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Sollte dieses möglich sein, käme ein Beschäftigungsverbot eigentlich nicht infrage.
Unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot finden Sie dazu in unserer Stichwortsuche hilfreiche Informationen.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 11.11.2015