Hallo Herr Dr. Bluni,
Vielleicht können Sie mir helfen. Ich bin erzieherin und arbeite in einer U3-Gruppe. Heute habe ich erfahren, dass ich keine Immunität gegen Zytomegalie habe, sowie gegen Hepatitis b. Das war mir schon vorher klar, da ich bereits zwei Fehlgeburten hinter mir habe. Zusätzlich spritze ich Heparin.
Nun meine Frage: darf mich mein Arbeitgeber nun in der gleichen kita in eine andere Gruppe versetzen, obwohl im gleichen Haus, sowie auch ab und zu in den Gruppen, Kleinkinder unterwegs sind, die ja das Infektionsrisiko darstellen? Ich will jede Gefahr für diese schwangerschaft vermeiden, und ehrlich gesagt auch nicht wieder dort arbeiten, da die schwangerschaftsnachricht nicht besonders gut aufgenommen wurde...
Und eine weitere Frage: ab wann darf mich meine Frauenärztin zu einer risikoschwangerschaft zählen? Ich weiß dass ist kein erstrebenswertes Ziel, jedoch wäre das momentan die einzige Möglichkeit, dass ich doch nicht mehr in die kita zurück muss. Das letzte mal meinte meine Ärztin jedoch, dass es erst nach 3 Fehlgeburten dazu zählen würde und sie es so nicht ausstellen könnte.
Liebe Grüße
Nine2209
von
Nine2209
am 28.02.2017, 10:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot U3-Bereich Erzieherin
Hallo,
1. diese Frage wird wohl am besten der Jurist beantworten können. Deshalb wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an unsere Rechtsanwältin, Frau Bader.
2. wenn es um die Betreuung von Kindern geht, die älter als drei Jahre sind, wird das Restrisiko sicherlich viel geringer sein. Die Vorgaben sind hier je nach Träger der Einrichtung sehr unterschiedlich. In vielen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen würde automatisch ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden.
3. natürlich ist für die Frau ohne Immunität gegenüber Cytomegalie das Infektionsrisiko bei der Betreuung kleiner Kinder bis zu einem Alter von etwa drei Jahren entsprechend erhöht, weshalb er auch Vorsichtsmaßnahmen aussprechen, die Sie in der Stichwortsuche unter dem Stichwort Cytomegalie beschrieben finden.
4. für die Klassifikation der Risikoschwangerschaft gibt es keine allgemeinen Vorgaben. Hier zählen eher die Risiken aus der Vorgeschichte. Und wenn es eine der zwei frühe Fehlgeburten gab, wird das sicherlich noch nicht für eine entsprechende Klassifikation ausreichen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 28.02.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot U3-Bereich Erzieherin
Die Feststellung einer Risikoschwangerschaft bringt Dich nicht an Dein gewünschtes Ziel.
Risikoschwangerschaft bedeutet lediglich mehr bezahlte Untersuchungen in der Schwangerschaft aber auch nicht Beschäftigungsverbot!
Der Arbeitgeber kann Dir nicht nur einen Ersatzarbeitsplatz anbieten, er muss es sogar. Sonst bekommt er Ärger. Würdest du bereits mit Kindern in einem Haushalt leben, könntest Du diese ja auch nicht ausquartieren. Es klingt alles rechtmäßig, auch wenn das für Dich in deiner Angst kein Trost ist. Alles Gute.
Mitglied inaktiv - 28.02.2017, 16:41