Frage: Beschäftigungs Verbot nach Fehlgeburt

Hallo. Ich habe im Mai leider meinen Sohn in der 21ssw zur welt bringen müssen, da er keine nieren und harnblase hatte. Jetzt bin ich in der 9ssw und arbeite als Verkäuferin. Da ich ständig unter Panik Attacken leide, das ich sowas nochmal durchstehen muss, egal in welcher Form, würde ich gern zu Hause bleiben. Das mein Beruf deswegen nicht dran schuld war, was meinem Sohn passiert ist weiß ich. Aber da ich nicht grad leicht hebe und stunden lang stehen muss, hab ich Angst das anderweitig mein Baby verlieren könnte. Wäre es möglich so ein Berufs Verbot zu bekommen oder muss ich warten bis ich vom Arbeitgeber offiziell ins Verbot geschickt werde? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

von Lizza88 am 03.10.2019, 22:59



Antwort auf: Beschäftigungs Verbot nach Fehlgeburt

Hallo, das Ansinnen kann ich natürlich sehr gut verstehen; insbesondere wenn es um die finanzielle Situation geht. Jedoch lässt sich das zumindest medizinisch kaum begründen, wenn am Arbeitsplatz nicht bestimmte Rahmenbedingungen vorliegen, die gegen die Vorgaben im Mutterschutzgesetz verstoßen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 03.10.2019



Antwort auf: Beschäftigungs Verbot nach Fehlgeburt

Für die Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber zuständig, der wird deine Tätigkeit dem Mutterschutzgesetz entsprechend anpassen müssen. Da deine Probleme nicht mit dem Arbeitsplatz in Zusammenhang stehen, d.h. nicht durch die Tätigkeit bedingt sind, wirst du nur die Wahl haben, entweder weiter zu arbeiten oder ein Arzt schreibt dich dauerhaft krank. Das Beste wäre doch ein psychotherapeutische Aufarbeitung des Geschehenen.

Mitglied inaktiv - 04.10.2019, 09:07



Antwort auf: Beschäftigungs Verbot nach Fehlgeburt

Du hast die Möglichkeit dich dauerhaft oder immer wieder krankschreiben zu lassen. Kommt auch etwas darauf an, ob du einen guten, verständnisvollen Frauenarzt hast.

von Muschelnudel am 04.10.2019, 13:25



Antwort auf: Beschäftigungs Verbot nach Fehlgeburt

Wenn man sich aber dauerhaft krankschreiben lässt rutscht man aus der Lohnfortzahlung raus nach der 6.woche und bekommt dann weniger Geld. Beim Beschäftigungsverbot hat man keine finanziellen einbußen.

von Lydia0000 am 04.10.2019, 20:29



Antwort auf: Beschäftigungs Verbot nach Fehlgeburt

Du bist nicht krank, also sehe ich auch keine AU... Der Arzt kann jedoch aufgrund der psychischen Belastung, welche nur auf Arbeit besteht, ein BV ausstellen. Du siehst zig Meinungen und Rechtsauffassungen.

von HeyDu! am 04.10.2019, 22:21



Antwort auf: Beschäftigungs Verbot nach Fehlgeburt

Einige Unternehmen leisten ab der 6. Krankheitswoche zwar keine Lohnfortzahlung aber einen Zuschuss zum Krankenkeld. Vielleicht schaust du ob bei euch das auch ein Fall sein könnte.Ausserdem, wenn du so psychisch darunter leidest, solltest du abwägen was dir in dieser Situation wichtiger ist: das Wohlbefinden des Kindes oder das Geld. Könnte vlt dein Partner oder jmd.sonst dir finanziell helfen?

von Xazaria am 06.10.2019, 11:48



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