Mein errechneter ET Termin ist der 23.11, laut US wäre es der 15.11.
Nach welchem Termin wird der Zeitpunkt für einen KS berechnet?
Ich hatte vor 10 Jahren einen KS und vor 8 Jahren eine normale Geburt. Jetzt mein 3. Baby liegt wieder in BEL. Gestern zum US war es bei 35/2 (nach errechn. Termin) war das Baby 2730gr schwer. Mein KS Termin soll am 12.11 sein. ich wollte gerne am 5,11, aber der Arzt weigert sich. habe ich kein Mitspracherecht als Frau? Es ist doch mein Körper, mein Baby!
Außerdem ist di Plazenta schon 2-3 verkalkt, wird das baby da noch gut versorgt?
Mein erster KS war geplant, aber es wurde wegen Blasensprung ein Not-KS, damals wollten die Ärzte auch nicht eher holen.
Ich bin seit gestern nur noch am heulen, weil ich mich ungerecht behandelt fühle und nicht mehr kann. das kann doch auch nicht gut sein fürs Baby.
Mitglied inaktiv - 21.10.2010, 08:11
Antwort auf:
Berechnung KS Termin??
Hallo,
1. Entbindungstermin ist eigentlich, der zu Beginn der Schwangerschaft errechnete und im Mutterpass dokumentierte Termin.
2. da das Risiko für das Neugeborene, nach der Geburt Atemwegsprobleme mit entsprechenden Anpassungsstörungen (IRDS =infant respiratory distress syndrome) zu erkranken bei Spontangeburt nach Kaiserschnitt bei etwa 2-3% gegenüber 3-4% nach bei erneutem Kaiserschnitt liegt, ist es sinnvoll, einen geplanten Kaiserschnitt von der 38. in die 39. Schwangerschaftswoche zu verlegen.
Denn dadurch kann das Risiko derartiger Anpassungsprobleme um etwa 5% reduziert werden (Royal College of Obstetricians and Gynaecologists. (2007). Birth after Previous Ceasarean Birth. Greentop Guideline No. 45.
http://www.rcog.org.uk/files/rcog-corp/uploaded-files/GT45BirthAfterPreviousCeasarean.pdf
Wird allerdings deutlich länger gewartet und es stellen sich Wehen ein oder es kommt zum Blasensprung (häufig dann nachts), dann ist kann der Ablauf zumindest komplizierter sein, was auch für die Frau sicherlich weniger angenehm im Ablauf ist.
In Ihrer Situation stimmen Sie das Vorgehen am besten individuell mit der Klinik ab. In jedem Fall haben Sie dabei auch ein Mitspracherecht.
3. der Reifegrad und die Verkalkungen in der Plazenta wird entsprechend der Einteilung nach Grannum beurteilt. Hier wird unter anderem die Ausprägung von Verkalkungen als Kriterium benutzt.
Wenn der Sonographiebefund bei nur geringen Verkalkungen ein sonst zeitgerechtes Wachstum anzeigt und auch der Doppler und insbesondere das CTG in Ordnung sind, besteht zunächst kein Grund zur Sorge.
Bei stärkerer Verkalkung schon deutlich vor dem Ende der Schwangerschaft wäre dieses wohl anders zu beurteilen. Hier wäre auch zum Beispiel die Ultraschall-Doppleruntersuchung und das CTG eine Option.
Dieses kann im Einzelfall aber nur zwischen der Schwangeren und dem Frauenarzt oder Frauenärztin persönlich besprochen werden.
Letztlich hat der behandelnde Arzt über weiterführende Maßnahmen zu entscheiden und kann dieses immer noch am besten beurteilen.
Und so kann der Arzt eben auch im Ultraschall sehen, ob das Kind weiter wächst oder nicht.
Es gibt also immer wieder mal leichte Verkalkungen, die nicht gleich Grund zur Sorge sind. Und sofern die Frau nicht raucht und sonst sich auch an die Empfehlungen hält, kann sie diesen Ablauf nicht weiter beeinflussen.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 21.10.2010