Frage: Befristeter Arbeitsvertrag

Ab 1. Juni werde ich eine befristete Stelle im öffentlichen Dienst annehmen, die auf 5 Jahre befristet ist. Mein Mann und ich sind Anfang 30 und haben einen großen Kinderwunsch. Deshalb möchten wir nicht 5 Jahre warten und nachher wird der Vertrag dann nicht mal verlängert bzw. unbefristet verlängert. Habe ich weiter Anspruch auf die Stelle, auch wenn ich nächstes Jahr schwanger werde? Es ist eine vollzeitstelle. Ich würde gerne 1 Jahr in Elternzeit gehen und dann aber nur noch Teilzeit arbeiten. Ich habe etwas Angst durch die Schwangerschaft dann die Arbeitsstelle zu verlieren. Ich hoffe auf Ihren Rat. Liebe Grüße

von Sunshine1988 am 18.04.2017, 15:45



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag

Hallo, Wenn der Vertrag befristet ist, dann wird dieser eben mit Ende dieser Frist auslaufen. Ob er sich dann durch Elternzeit entsprechend verlängert, dazu fragen Sie doch bitte unsere Rechtsanwältin, Frau Bader in ihrem Forum. Herzliche Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 18.04.2017



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag

Wenn die Stelle befristet ist für fünf Jahre ist das m.M. nach unabhängig von einer Schwangerschaft und Elternzeit. Du bist in dieser Zeit nicht zu kündigen. Der Vertrag läuft dann nach fünf Jahren aus. Natürlich kann es sein dass er nicht verlängert wird, weil du schwanger geworden bist, aber das kann dir niemand im Vorfeld sagen. Denke das ist eher eine Frage für Frau Bader. Liebe Grüße

von Kornblume2016 am 18.04.2017, 20:38



Antwort auf: Befristeter Arbeitsvertrag

Danke für deine Antwort. Ich bin neu im Forum und hab einfach mal drauf los geschrieben :)

von Sunshine1988 am 18.04.2017, 21:14