Hallo Hr. Dr. Bluni,
mich würde ja generell mal intressieren wie Sie mit so einem Fall umgehen.
Habe mit meinem FA gesprochen wg. Beschäftigungsverbot, weil ich in der Arbeit an 2 Tagen schwer heben und viel gebückt und auch streckend arbeiten muss und unter umständen auch auf Leiter steigen muss um an sachen ran zu kommen. Desweiteren habe ich an diesen Tagen einen staubigen Arbeitsplatz und komme auch in Kontakt mit giftigen Blumen, nicht jedesmal aber immer wieder.
An den andern Tagen habe ich einen Bürojob (ca. 4-5 Stunden) wo aber praktisch im Akkord kann man schon fast sagen telefoniert werden muss, und Essen so zwischen Tür und Angel stattfindet. Außerdem gibt es auch immer wieder knatsch wenn Kunden zuwenig bestellen was mich psychisch dann doch unter Druck setzt.
Mein FA meint das wäre keine Indikation für ein BV? Sehen sie das auch so?
Danke schon mal für Ihre Antwort.
Grüße
JessyBaby
von
jessibaby
am 08.07.2011, 09:03
Antwort auf:
BV, bei schwer heben und stress?
Liebe Jessy,
eine Voraussetzung für ein individuell Beschäftitungsverbot liegt meist dann vor, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die Arbeitsplatzbedingungen so zu gestalten, wie es das Mutterschutzgesetz vorschreibt, bzw. nicht in der Lage ist, dann einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Ihrer Beschreibung nach hört es sich aber zumindest so an, als ob dieses so ist. In dem Fall kann entweder Ihre Frauenärztin/Frauenarzt oder Ihr Arbeitgeber ein BV ausstellen.
Sofern der Arbeitgeber aber nicht die Voraussetzungen schafft, können Sie sich immer auch an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt wenden.
unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, wird Ihnen in dieser Frage sicher gut weiterhelfen können.
Hierzu bitte mal auf den link
http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115
klicken.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 08.07.2011
Antwort auf:
BV, bei schwer heben und stress?
Dein AG muss es dir ermöglichen so zu arbeiten das du die Mutterschutzgesetze einhälst. Also das mit dem schwer heben darfst du ja nicht mehr. So wie ich das kenne muss dein AG dir also im Grunde ermöglichen immer den Bürojob zu machen. Stress findet allerdings leider im Mutterschutzgesetz keine Beachtung.
LG und noch eine schöne Schwangerschaft :-)
von
Jenny-AC
am 08.07.2011, 17:48