Frage: BV - Gründe/ Risikoschwangerschaft

Hallo! (7+2) Da meine Hebamme mich dringend aus der Arbeit nehmen möchte um meinen Stress zu reduzieren habe ich meine Frauenärztin darum gebeten mich krank zu schreiben bzw. über ein BV nachzudenken. Meine Gründe aus vorangegangener SS: • Bedenklich hoher Blutdruck • Blutungen in 1. und 2. SS-Hälfte (bei der 2. mit vorzeitigen Wehen, folgender Lungenreife und KH-Aufenthalt 32. SSW) • Frühgeburt (36+2) • BEL durch zu wenig Fruchtwasser um sich zu drehen • Vorzeitiger Plazentalösung (Kind war folglich unterversorgt musste belebt und beatmet werden, 1 Woche anschließende NEO) • Viele Sorgen mit der damaligen privaten Krankenversicherung, die die Vorsorgeuntersuchungen nicht zahlen wollten • über 25kg Gewichtszunahme, anfänglich 5kg pro Monat OHNE ungesunder Ernährung. Ich habe totale Angst, dass das noch einmal so wird. In der jetzigen SS ist mir sehr übel, die Brust zieht arg schlimm, Müdigkeit, normales eben. Ich arbeite im Servicesenter unter Zeitdruck und vorgegebenen Pausenzeiten. Ich kann nicht woanders eingesetzt werden, mein Vertrag ist befristet, werde zur Entbindung definitiv arbeitslos sein. Mein Arzt meint, die vorangegangene SS sei es ne normale SS gewesen, das einzige Risiko sei mein Alter (35 Jahre), daher denkt er NICHT über ein BV nach. Ich bin ein sehr angespannter Mensch. Ich wünsche mir sehnlichst Ruhe... mein Chef freut sich mit mir und versteht meinen Arzt nicht, kann selbst kein BV aussprechen, das muss ja der Betriebsarzt veranlassen, Gespräch hatte ich (noch) nicht. Zu meiner Frage: War die erste SS wirklich "normal" aus ärztlicher Sicht?? Soll ich den Arzt wechseln? Kann der Hausarzt ein BV aussprechen unter den Aspekten? Danke für die Antwort!

von sweet-tweetie am 01.07.2017, 15:24



Antwort auf: BV - Gründe/ Risikoschwangerschaft

Hallo, 1. das Beschäftigungsverbot ist er weniger etwas, was wir auf Wunsch einer bestimmten Person veranlassen werden, sondern hier sind wir schon gehalten, uns an juristischen Vorgaben zu orientieren. 2. diese finden Sie in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot. Zusammengefasst ist die Voraussetzung, dass am Arbeitsplatz Voraussetzungen gegeben sind, die gegen die Auflagen des Mutterschutzgesetzes verstoßen und bei der der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. 3. ein rein vorsorgliches Beschäftigungsverbot auf grund einer gewissen Risikosituation der vorherigen Schwangerschaft kann nicht ausgestellt werden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 01.07.2017



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