Frage: Autofahren auf unbefestigten Straßen

Hallo, am Wochenende fahre ich (schwanger im 4. Monat) zum Urlaub nach Südafrika. Mein Arzt hat keine Bedenken, bis auf den Hinweis, beim Langstreckenflug sehr auf Bewegung, Thrombosestrümpfe etc zu achten. Im Nachhinein habe ich dann doch noch eine Frage: Ist es gefährlich, auf unbefestigten Pisten zu fahren? In einigen Gebieten könnte es relativ holprig sein. Danke für die HIlfe!

Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 15:56



Antwort auf: Autofahren auf unbefestigten Straßen

Hallo, bei Wohlbefinden und unauffälligem Schwangerschaftsverlauf ist dieses nicht als bedenklich anzusehen, allerdings ist es dennoch ratsam, einige Anmerkungen zu einem solchen Urlaub in der Schwangerschaft zu machen: 1. fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt ist das Fliegen auch in der Schwangerschaft erlaubt. Dieses gilt auch für die Frühschwangerschaft, wobei das zweite Schwangerschaftsdrittel sicher am unbedenklichsten ist. Immer wieder geäußerte Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen haben sich in keiner der großen Studien bestätigen können. Dieses bezieht auch Langstreckenflüge mit ein. Wenn es aus frauenärztlicher Sicht auf Grund etwaiger Risiken oder Ereignisse in der Schwangerschaft Einwände gibt, sollte vom Fliegen selbstverständlich abgeraten werden. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe - laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, - und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen wären z.B. -Flug in Terminnähe -Neigung zu Fehl- oder Frühgeburten in der Vorgeschichte -Starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -Herzkreislauferkrankungen -Angst beim Fliegen -mehr als 120.000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland und in die USA bitte daran denken rechtzeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. 2. in der Schwangerschaft sollten die Reiseziele nicht nur wegen möglicher Durchfallerkrankungen schon gut ausgewählt werden, wenn es um Fernreisen geht. Darüber hinaus sollte sich die Schwangere darüber im Klaren sein, dass die medizinische Versorgungslage in ferneren Ländern nicht unbedingt deutschen Standards entspricht. Wie das im Detail ist, sollte die Frau am besten vorher in Erfahrung bringen. Bei Durchfallerkrankungen sind die üblichen Behandlungen mit Flüssigkeitsersatz und ggf. mit Antibiotika angezeigt. Zur Frage, welche Maßnahmen/Verhaltensregeln zur Vermeidung von Durchfallerkrankungen angesagt sind, kann man folgendes empfehlen: Trinkwasser sollte nur aus verschlossenen Flaschen angeboten und getrunken werden Ost immer selbst schälen (möglichst nicht vom Buffet nehmen) Fleisch und Fisch sollten gut gekocht oder gebraten sein, (Muscheln meiden) Wegen der Gefahr von Toxinen in manchen Fischen sollte man bei einer „Algenblüte“ im Wasser besonders kritisch die Fische auswählen Zubereitete Speisen dürfen nicht bei Zimmertemperatur gelagert werden Eiswürfel in Drinks, Speiseeis und offene Getränke meiden Die Reisapotheke für Durchfallerkrankungen in der Schwangerschaft sollte die Wirkstoffe Ethacridinlactat und Tannalbumin enthalten. Zu konkreten Medikamenten sollte der behandelnde Arzt wegen der strengen Indikationsstellung beraten. In der Fachliteratur wird immer wieder eingehend darauf verwiesen, dass eine Schwangere möglichst nicht in Malaria-Endemiegebiete reisen sollte. Reist die Schwangere dennoch, weil es sich nicht umgehen lässt, sollten durch Expositionsprophylaxe Stiche der dämmerungs-und nachtaktiven Anopheles-Mücken vermieden werden. Dazu dienen ab Einbruch der Dunkelheit lange Hemden, lange Hosen, Strümpfe und Schuhe, Repellentien für Hände und Gesicht und Moskitonetze. Jede Tropenreisende sollte geimpft sein gegen Tetanus, Diphterie, Poliomyelitis, Masern, Mumps, Röteln,Varizellen und Hepatitis A. Entsprechend der endemischen Situation des Reiselandes werden Prophylaxe bzw. Impfungen gegen Malaria, GelbfieberTyphus, Hepatitis B, Meningokokkenmeningitis Japan-B-Enzephalitis,Tollwut und Cholera empfohlen. Nach Möglichkeit sollten die Impfungen schon vor der Schwangerschaft verabreicht werden. Während der Schwangerschaft sind BCG, Masern, Mumps, Röteln und Varizellenimpfung kontraindiziert. Bei Auftreten von Fieber oder anderer Symptome bis zu 6 Monate nach der Rückkehr aus einem Malaria-Endemiegebiet muss unverzüglich eine Malaria ausgeschlossen werden. Die Malariaprophylaxe erfolgt als Expositionsprophylaxe und Chemoprophylaxe mit Resochin bzw. Resochin plus Proguanil. Mefloquin darf während der ersten 3 Monate der Schwangerschaft nicht eingenommen werden. Malariasschnelltests sind der mikroskopischen Beurteilung des Blutausstrichs unterlegen und insbesondere bei negativem Ergebnis für den ärztlichen Gebrauch nicht ausreichend verlässlich. Dennoch wünsche ich Ihnen einen schönen und erlebnisreichen Urlaub. Falls dort Fragen auftauchen, können Sie uns selbstverständlich immer erreichen :) VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 06.05.2009



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