Frage: Arztwechsel und Abrechnung

Hallo Hr. Dr. Bluni, hab grade mal hier wg. Arztwechsel gelesen das im laufenden Quartal nur ein Arzt die Vorsorge abrechnen darf. Ich habe eine Hebamme die aber im gleichen Quartal auch die Vorsorge macht (im Wechsel mit FA) und diese auch abrechnen kann. Nun aber zum eigentlichen Problem. Hab Schmerzen FA hat mich zwar krank geschrieben, Hebamme meinte aber das das mit US abklärungsbedürftig wäre, hatte erste Schwangerschaft Risikoschwangerschaft. Überlege nun den FA zu wechseln, erf bräuchte keine Vorsorge machen, macht halt dann in diesem Quartal die Hebamme, aber kann er dann den US (einer würde noch regulär in diese Quartal fallen) oder aber bei Kontrolle ob irgendwas net stimmt, bzw. Behandlungen abrechnen? Sind ja in diesem Sinne keine Vorsorge Untersuchungen. Meine jetzige FA ist außerdem in einer Gemeinschaftspraxis und das nur halbtags und den andern Arzt mag ich net, zu dem ich dann müsste, auch das ist ein Grund warum ich wechseln möchte. Danke schon mal Grüße JessyBaby

von jessibaby am 10.07.2011, 16:19



Antwort auf: Arztwechsel und Abrechnung

Hallo, im gleichen Quartal kann immer nur ein Arzt die Schwangerenpauschale abrechnen und sofern der neue Arzt einen Ultraschall durchführt, wird er dieses wohl kaum machen, ohne, dass er diese Pauschale abrechnet. Wie es sich dann damit verhält, dass die Hebamme ebenfalls diese Pauschale abrechnet, erfragen Sie bitte bei der Leistungsabteilung Ihrer Krankenkasse. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.07.2011