Arbeitsverbot bzw. Berufsverbot in der Schwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Arbeitsverbot bzw. Berufsverbot in der Schwangerschaft

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsverbot in der Schwangerschaft: Ich bin Physiotherapeutin, (erst) in der 6./7. Woche schwanger und würde gerne bald ein Berufsverbot erwirken, da es mir aus vielen Gründen jetzt schon nicht mehr sehr gut geht und es nicht abzusehen ist, ob es sich überhaupt nocheinmal verbessern wird. Jeder sagt mir, daß macht der Gynäkologe, aber mein Frauenarzt sagt, daß dies nur der Betriebsarzt machen kann/darf!!?? Er würde es nicht ausstellen dürfen! Mein AG meint auch, es muß ein "niedergelassener Arzt" machen, wenn ich es überhaupt bekommen würde. Er meint, es geht nicht durch, zumindest so früh noch nicht. Nun meine Fragen: 1. Wer darf es mir nun wirklich ausstellen und 2. Habe ich überhaupt eine Chance ein Arbeitsverbot zu bekommen? Vielen Dank für die Hilfe!

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 18:24



Antwort auf: Arbeitsverbot bzw. Berufsverbot in der Schwangerschaft

Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 11.05.2009



Antwort auf: Arbeitsverbot bzw. Berufsverbot in der Schwangerschaft

hallo!Das heißt beschäftigungsverbot und das kann der Frauenarzt ausstellen. Ich habe auch Beschäftigungsverbot. Kannst bei google nach Schauen dann kannst das deinem Frauenarzt zeigen. Ich wünsche dir alles gute.

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 18:52



Antwort auf: Arbeitsverbot bzw. Berufsverbot in der Schwangerschaft

Ich hatte auch Berufsverbot, das hat mir aber mein Ag ausgestellt. Meine Frauenärztin hat das auch nicht gemacht, sie meinte es gäbe keinen Grund dafür!!! Aber mein Ag hat mir in der 7. SSW Berufsverbot ausgesprochen und ab da war ich auch nimmer arbeiten!!! Alles gute und eine schöne SS

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 20:33



Antwort auf: Arbeitsverbot bzw. Berufsverbot in der Schwangerschaft

beschäftigungsverbot wird erst zur späteren ss ausgestellt.und der FA macht es in den berufen wo die frau gefährdet ist oder die ss wirklich sehr problematisch ist.ich arbeite beim zahnarzt und durch kontakt mit blut,chemie wie auch röntgen, bekam ich bei der kleinen ab der 13ssw den arbeitsverbot. alles gute, emily.

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 20:39



Antwort auf: Arbeitsverbot bzw. Berufsverbot in der Schwangerschaft

Ich arbeite auch beim Zahnarzt und wie gesagt bei mir hat es mein Chef ausgeprochen!!! Das hat nix damit zu tun wie weit man ist in der SS das gilt sofort, das Kind ist auch schon in der 6 SSw gefährdet!!!

Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 20:59



Antwort auf: Arbeitsverbot bzw. Berufsverbot in der Schwangerschaft

hi mein bv besteht schon seit beginn der ss. dies hat meine fä ausgestellt. aufgrund von physischen und psyschichen stress. meine fä meinte wenn der ag es anfechtet müsste ich mich nochmals beim betriebsarzt vorstellen aber meinem ag kam das schon recht. er wollte ja keine schwangere, obwohl ich hätte drauf bestehen können. claudia

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 11:13