Frage: arbeitsbedingungen

hallo, ich bin ca. in der 5 woche schwanger (laut clearblue, termin fa ist am dienstag). Ich arbeite momentan 9,5h täglich (über 40h woche) in der Produktion und montage einer kunststoffspritzerrei. Manchmal muss ich tagelang an einem Halbautomaten im stehen arbeiten. Ein halbautomat in eine Produktionsmaschine in die noch zusätzlich per hand für jeden schuss was eingelegt werden muss -nur fürs verständniss. Montage und fertigung haben keine getrennten räume, alles ist in der selben halle wie auch die maschienen und somit sehr laut. Nun meine fragen: darf ich als schwangere überhaupt weiter dort arbeiten, oder ist das schädlich für mein kind? (wegen lärmpegel und kunststoffgasen, arbeit an maschiene) wie lange darf ich am tag arbeiten? wie lange muss ich pause machen? (mache sonst recht wenig pause, aber ab nun zählt nur was den kind guttut)

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 19:35



Antwort auf: arbeitsbedingungen

Hallo, hier gelten ganz klar die Auflagen des Mutterschutzgesetzes http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html Der Arbeitgeber muss darüber hinaus die Schwangerschaft umgehend bei örtlichen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen und diese ist auch Ihr Ansprechpartner, an das Sie sich am besten gleich wenden. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 01.04.2010



Antwort auf: arbeitsbedingungen

http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html da findest du alle Mutterschutzgesetze zusammengefasst, ganz offiziell. Allerdings greifen die erst, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft offiziell weiß, also entweder mit der Bestätigung d. Frauenarztes die man so 10-12. Woche bekommt (kostet einen kleinen Obulus, muss der AG erstatten) oder aber durch Vorlage d. Mutterpasses. Generell ist dieses Gesetz natürlich für jede Schwangere gültig. In der Praxis ist es aber oft so dass die Schwangere sich selbst um die Umsetzung kümmern muss, d.h. du bist selbst dafür verantwortlich dass du nicht zu lange arbeitest, zu lange stehst usw usw Arbeitgeber sind selten von vorn herein hinterher, es einer Schwangeren so bequem wie möglich zu machen. Und wenn die Schwangere in der Schwangerschaft dann auf ihr Recht "pocht" (was man ja zwar tun sollte, dies aber auch nett und höflich tun kann oder mit dem HOlzhammer) dann kann diese davon ausgehen nach der Elternzeit keinen Arbeitsplatz mehr vorzufinden. Das ist die Realität. Also beim Durchsetzen sämtlicher Rechtsansprüche in der Schwangerschaft sollte einem bewusst sein dass dies evtl. das Ende d. Jobs sein könnte auf Dauer. Auch wenn man darauf wiederrum einen Anspruch hat, so sieht der durchschnitts-Arbeitgeber lieber einer fetten Abfindung gelassen entgegen als eine "aufs Recht pochende schwangere" wieder zu nehmen.

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 20:00



Antwort auf: arbeitsbedingungen

Es gibt zusätzlich noch die Möglichkeit eines "individuellen Beschäftigungsverbots", dies bedeutet, dass dein FA in SEINEM Ermessen entscheiden kann, ob durch DEINE Arbeitsbedingungen DEINE Schwangerschaft gefährdet ist. DAS bedeutet, dass nicht nur allgemeine Faktoren gelten, sondern, dass es auch möglich ist, auf individuelle Situationen einzugehen. Schreibe mir, wenn du dazu Fragen hast. LG, Mara

Mitglied inaktiv - 31.03.2010, 22:29