Frage: angst

Hallo, durch meine Vergangenheit hab ich nun ziemliche Angst mein Kind zu verlieren. (Ist meine 1. Schwangerschaft). Ich bin in der 25.SSW. Wollte fragen, wie hoch da das Risiko ist, dass noch was mit dem Kind passiert? In den Ultraschalluntersuchungen war immer alles in Ordnung. Eine Bekannte von mir hat ihr Kind im 7. Monat verloren, obwohl auch alles gut aussah. Ich hab solche Angst. Können Sie mir die Angst nehmen? Und: eine andere Bekannte hat ein Kind mit offenem Rücken zur Welt gebracht, dass dann gestorben ist. Sieht man das nicht schon vor der Geburt beim Ultraschall? Danke! Sonja

Mitglied inaktiv - 16.11.2010, 12:34



Antwort auf: angst

Liebe Sonja, 1. diese "Ungewissheit" besteht natürlich für alle Schwangeren während der Zeit, in der nicht untersucht wird und diese Restunsicherheit wird sich nicht vermeiden lassen. Hier ist es ganz besonders wichtig, einfach mal loszulassen! Es gibt eben keine konkreten subjektiven Hinweise, wir mal von Blutungen und vorzeitigen Wehen abgesehen, die Ihnen zeigen, dass es dem Kind nicht gut geht. Lassen Sie sich durch die Einschätzung Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt beruhigen. Denn wenn bei den Routinekontrollen alles in Ordnung ist, wird es dem Kind wohl auch in dem folgenden Intervall gut gehen. 2. In der 6.-8. SSW schwankt die Frequenz der spontanen Fehlgeburten um die 18% und sinkt dann kontinuierlich bis zur 16. SSW auf ca. 3% ab. 3. Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik können eine Vielzahl von Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt und vor allem auch ausgeschlossen werden. Andererseits muss jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass auch bei moderner apparativer Ausstattung, größter Sorgfalt und umfassenden Erfahrungen des Untersuchers nicht alle Fehlbildungen oder Erkrankungen erkannt werden können. Das Übersehen oder Verkennen einer Fehlbildung kann auch dadurch zustande kommen, dass bei bestimmten Begleitumständen (z.B. fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel, ungünstige Lage des Kindes) die Unterersuchungsbedingungen erschwert werden. Auch sind mit Ultraschall erkennbare Befunde nicht immer eindeutig in ihrer Bedeutung einzuordnen. Die vorgegebenen Untersuchungsprogramme, vor allem zwischen der 20. und 22. Schwangerschaftswoche, sind bei Reihenuntersuchungen von gesunden Schwangeren ohne erkennbare Risiken (Screening) zwar auf das Erkennen von Anomalien und Fehlbildungen ausgerichtet, aber letzten Endes aufgrund des vorgegebenen Zeitrahmens doch wieder orientierender Art. Das Ultraschall-Screening darf daher nicht als Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden. Vielmehr muss die Möglichkeit, dass weniger auffällige Befunde im Einzelfall übersehen werden können, von vornherein in Betracht gezogen werden. Dazu gehören z.B. kleinere Defekte wie ein Loch in der Trennwand der Herzkammern, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Defekte im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida) sowie Finger- oder Zehenfehlbildungen. Zu beachten ist, dass jede Schwangerschaft mit einem sog. Basisrisiko von 2-4% für Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes belastet ist, dabei entfallen etwa 1% auf schwerwiegende Fehlbildungen. Dieses Basisrisiko ist bei einer insulinpflichtigen Zuckerkrankheit der Schwangeren oder auch bei Mehrlingen erhöht. Ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (Fruchtwasserpunktion, Chorionzottengewebsentnahme oder Nabelschnurblut) ist nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.11.2010