Frage: Ärztliche Bestätigung

Hallo Dr. Bluni, ich habe vorige Woche positiv auf Schwangerschaft getestet. Laut meinen eigenen Angaben müsste ich jetzt 4 +5 sein. Nun ist es so, dass ich aus verschiedenen Gründen, dringend eine ärztliche Bestätigung für meinen AG benötige. Kann ich, aus rein rechtlicher Sicht, bei meiner FÄ auf eine Bestätigung bestehen, auch wenn diese nur aufgrund von Urintest erfolgt und noch nichts auf dem US zu sehen ist? Vielen Dank!

von konnilue76 am 29.04.2019, 11:57



Antwort auf: Ärztliche Bestätigung

Hallo, letztlich kann die Frauenärztin natürlich die Schwangerschaft bestätigen, wenn es dafür in der Praxis zumindest einen vorliegenden positiven Test gibt. Am besten besprechen Sie das mit der Frauenärztin persönlich. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 29.04.2019



Antwort auf: Ärztliche Bestätigung

Der Arbeitgeber kann dich bitten eine Schwangerschaftsbescheinigung vorzulegen. Aber die Ärztin wird die Bescheinigung selbstverständlich dann erst ausstellen, wenn sie die Schwangerschaft feststellen kann. Dazu braucht es mehr als einen Urintest. Im Zweifelsfall wird sich der Arbeitgeber gedulden müssen. Sollte die Schwangerschaft in der Zwischenzeit wieder enden, dann ist das in rechtlicher Hinsicht kein Problem. Sofern das nicht regelmäßig vorkommt.

Mitglied inaktiv - 29.04.2019, 16:16