Hallo Herr Bluni
Bei mir wurde gestern am 08.05. ein unvollständiger Abgang festgestellt und ich soll mich nunmehr in wenigen Stunden für eine Saugkürretage unter örtlicher Betäubung in einem ambulanten gyn. Operationszentrum (Kooperationspraxis meiner Gynäkologin) vorstellen.
Jetzt habe ich ziemlich Muffensausen und möchte ihnen zwei Fragen stellen.
1. Ist das üblich, dass dieser Eingriff unter örtllicher Betäubung vorgenommen wird?
2. Ist das normal, dass das so schnell von einem Tag auf den anderen passieren muss? Welche Indikation gibt es für diese Eile?
Ich möchte niemanden etwas unterstellen, oder Verschwörungstheorien aus dem Hut zaubern, aber ich habe entfernt das Gefühl, dass diese zeitnahe Terminvergabe nicht nur der Sorge um meine Gesundheit geschuldet sein könnte, sondern dass sich der Grund evtl. auch in freiwerdenden Kapazitäten finden liesse.
Ich hoffe, sie können mir meine Unruhe nehmen und bedanke mich schon mal ím vorraus.
L.i.S
von
Lost in Space
am 09.05.2018, 04:11
Antwort auf:
Absaugung unter örtlicher Betäubung nach unvollständigem Abgang
Hallo,
das wird in den heutigen Zeiten praktisch überhaupt nicht mehr in dieser Form vorgenommen, da die Komplikationsrate häufiger ist und viel weniger sichergestellt ist, dass die Patientin entspannt und schmerzfrei ist. Hier wird von den meisten Ärzten sicherlich eine Kurznarkose empfohlen.
Wenn es keine akuten Blutungen gibt, dann wird in aller Regel ein solcher Eingriff nicht unmittelbar erforderlich werden.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 10.05.2018
Antwort auf:
Absaugung unter örtlicher Betäubung nach unvollständigem Abgang
und die wurde auch örtlich betäubt (Spinalanä.) entfernt. Dies wurde innerhalb einer std nach Feststellung gemacht. Da ich noch normal vorher Abendbrot gegessen hatte, war dies leider notwendig, hatte sehr starke Blutungen
Mitglied inaktiv - 09.05.2018, 08:23
Antwort auf:
Absaugung unter örtlicher Betäubung nach unvollständigem Abgang
Hatte im Februar wegen MA eine Ausschabung, aber unter Vollnarkose. Da musste aber nicht innerhalb von Stunden die Ausschabung erfolgen, hätte mir auch länger Zeit lassen können. Aber ich musste halt nüchtern sein.
Unter Druck setzen lassen würde ich mich da aber nicht wenn sie nicht medizinisch begründen können warum da jetzt so eine Eile geboten ist.
von
Felica
am 09.05.2018, 08:52