Hallo Dr.Bruni.
Gestern hat mir meine Freundin berichtet, dass sie ein behindertes Kind bekommen wird. Nun überlegt sie, es abzutreiben. Leider konnte sie mir nicht sagen, ob es jetzt überhaupt noch möglich ist.
Nun die Frage an Sie, kann sie bei einer sicheren Diagnose auch so spät noch abtreiben????
Vielen Dank und einen lieben Gruß!
Mitglied inaktiv - 25.03.2011, 13:08
Antwort auf:
Abbruch nach 21.ssw
Hallo,
hier gibt es im Fall eine schweren Missbildung keine zeitlichen Grenzen für die Unterbrechung einer Schwangerschaft.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 25.03.2011
Antwort auf:
Abbruch nach 21.ssw
na klar kann sie das. Wenn das Kind z.b nicht überlebensfähig wäre oder eine schwere Behinderung hat, dann kann man es auch in der Woche abtreiben lassen.
von
Baby_2011_Xx
am 25.03.2011, 13:39
Antwort auf:
Abbruch nach 21.ssw
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
bitte missverstehen Sie mich nicht, ich war und bin zum Glück nicht in einer derartigen Konfliktsituation und kann auch nur im Ansatz ahnen welche Qual das für die betroffenen Eltern sein muss, insbesondere für die Schwangere, die das Kind auch im Rahmen eines Abbruchs zur Welt bringen muss. Über die weiteren eventuell notwendigen Maßnahmen ab der 22. SSW mag ich gar nicht nachdenken.
Ich wünschte aber, dass zumindest von Ärzten die hohen rechtlichen Voraussetzungen eines Spätabbruchs in der BRD, nämlich die medizinische Indikation durch Gefährdung des Lebens bzw. der psychischen Gesundheit der Mutter zutreffend dargestellt würden und auch in der täglichen Praxis ernst genommen würden. Selbst wenn das Kind nicht lebensfähig wäre ist ein Abbruch allein aus diesem Grund nicht zulässig, uU könnte ein Gericht im Einzelfall lediglich von Strafe absehen.
Mit freundlichen Grüßen
Lina
von
Lina_100
am 25.03.2011, 14:11
Antwort auf:
Abbruch nach 21.ssw
Hallo Lina,
so genanne Spätabbrüche aufgrund einer schweren Fehlbildung eines Kindes, die u.U. nicht mit der Überlebensfähigkeit des Kindes verbunden sind, stellen selbstverständlich für die betroffenen Eltern eine enorme psychische Belastung dar. Dessen bin nich mir schon sehr bewusst. Und selbstverständlich erfordert dieses eine umfassende Aufklärung vor Ort. Hier kann diese nicht erfolgen.
Fiel eine solche Situation in früheren Jahren noch unter dem Oberbegriff "embryopathische Indikation", wird dieses nun unter dem Oberbegriff "medizinische Indikation" eingeordnet.
Sie haben völlig Recht, dass die Fehlbildung alleine zwar
keinen Grund für einen Abbruch darstellt. Es ist aber unbestritten, dass der Grund für einen Spätabbruch in den meisten Fällen
eine diagnostizierte Behinderung oder
Erkrankung des Kindes ist.
Insofern muss im Einzelfall der behandelnde Arzt die nicht einfache Aufgabe übernehmen, zu
entscheiden, ob in Zukunft durch
die Versorgung und Betreuung eines
(behinderten) Kindeseine eine schwerwiegende
Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes
der Schwangeren zu erwarten ist.
Wenn nach entsprechender ausführlicher Beratung durch die dafür vorgesehenen qualifizierten Einrichtungen und Beratungsstellen für die Frau eine solche Beeinträchtigung anzunehmen ist, wäre ein Abbruch auch zulässig.
Dass es hierzu eine juristische und ethische Kontroverse gibt, ist mir bestens bekannt, jedoch ist dieses Forum nicht der geeignete Ort, an dem dazu Diskussionen zu führen wären.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 25.03.2011
Antwort auf:
Abbruch nach 21.ssw
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
danke für Ihre Rückantwort. Gerade um eine juristische, ethische oder moralische Diskussion geht es mir nicht. Ich bin auch unsagbar dankbar, dass ich nie vor diese Frage gestellt worden bin.
Ich fände es nur besser, wenn gerade in Foren jeder Art (egal ob online oder anders wo) die sich an Laien richten nicht die ohnehin weitläufig verbreitet falsche Meinung, dass man ein behindertes Kind ja jederzeit allein deshalb abtreiben könne durch eine unzutreffende weil verkürzte Darstellung der medizinischen Indikation bestärkt würde.
Hier hat mich ihre sehr verkürzte erste Stellungnahme einfach auch überrascht, da Sie sonst immer sehr einfühlsame und umsichtige Ratschläge erteilen und auf die notwendige Beratung und Aufklärung vor Ort verweisen.
Viele Grüße
Lina
von
Lina_100
am 26.03.2011, 08:37