Lieber Dr. Bruni!
2. geburt wie die erste?
bin gerade in meiner zweiten schwangerschaft (7+3). mein erster sohn paul war eine frühgeburt und kam in der 36+5 auf die welt. geburt normal in 5 std., bei anomalien steht im mutter-kind-pass vermerkt "von. partielle Plazental.".
paul hat sich trotz geburtsgewicht von 2,3 kg sehr gut entwickelt.
Frage: besteht nun eher die möglichkeit, dass mein zweites kind auch zu früh kommt?
windpocken?
hatte ich noch nicht. nun habe ich angst das paul sie in der nächsten zeit vom kindergarten mitbringt. macht es sinn einen immunitätstest bei mir zu machen? wie groß ist die gefahr für das ungeborene bei ansteckung?
sequential test?
möchten diesen test statt combined-, triple- und integrated test machen. sinnvoll? überlege auch eine fruchtwasseruntersuchung zu machen, da ich im dez. 39 jahre alt werde.
vielen dank für ihre hilfe!
liebe grüße aus österreich
barbara zwölfer
Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 16:17
Antwort auf:
2. geburt wie erste? windpocken? sequential test?
Liebe Barbara,
1. eine Vorgeschichte mit vorzeitigen Wehen oder einer Frühgeburt bedeutet für eine neue Schwangerschaft, dass das Risiko für vorzeitige Wehen inklusive Frühgeburtlichkeit erhöht ist, wobei wir dieses zahlenmäßig nicht allgemein gültig benennen können.
Vor und in einer nachfolgenden Schwangerschaft ist deshalb die ausführliche Aufklärung und Information durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt über Ursachen, mögliche und sinnvolle Präventivmaßnahmen & Diagnostik umso wichtiger:
Dazu gehören die Ausschaltung von Risikofaktoren wie Rauchen und eine rechtzeitige Sanierung der Zähne beim Zahnarzt, da eine Zahnfleischentzündung oder Karies das Risiko für Frühgeburtlichkeit und ein Untergewicht bei den Kindern bekanntermaßen erhöhen. Diese Sanierung der Zähne wird am besten vor der Schwangerschaft durchgeführt. In der laufenden Schwangerschaft ist es ratsam, das genaue Vorgehen zwischen Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und Zahnärztin/Zahnarzt abzustimmen.
In der laufenden Schwangerschaft ist es dann sinnvoll, eine bakterielle Besiedlung der Scheide auszuschließen und dieses ggf. durch PH-Wert-Kontrollen zu ergänzen. Die prophylaktische Einnahme von Magnesium kann zur Beruhigung der Gebärmutter beitragen.
Um die 23. Schwangerschaftswoche kann das Ausmessen der Gebärmutterhalslänge im vaginalen Ultraschall Hinweise auf Frühgeburtsbestrebungen geben.
Stimmen Sie das für Sie sinnvollste Vorgehen rechtzeitig mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ab.
2. die Häufigkeit der vorzeitigen Lösung der normal angelegten Plazenta(=Abruptio placentae) wird in der Literatur zwischen 0,3 bis 1% angegeben. In der bayerischen Perinatalerhebung von 1996 betrug sie 0,5%. Sie ist eine gefährliche Komplikation sowohl für die Mutter als
auch für das Kind.
Ihre Ursache besteht am häufigsten in Gefäßveränderungen im Bereich der Insertionsstelle der Plazenta (Mutterkuchen), die im Rahmen einer EPH-Gestose auftreten. Im Bereich der Spiralarterien kommt es zur Gefäßruptur mit Bildung eines retroplazentaren Hämatoms (Bluterguss hinter dem Mutterkuchen).
Wichtig in dem Zusammenhang ist der schon in den 80iger Jahren beschriebene Zusammenhang, dass Raucherinnen ein höheres Risiko für eine nicht reguläre Anlage der Plazenta (Plazenta praevia) haben und wenn Frauen mit dem Rauchen aufhören, haben sie ein um 23% niedrigeres Risiko für eine vorzeitige Plazentalösung und ein um über 30% niedrigeres Risiko für eine Plazenta praevia.
Das Wiederholungsrisiko wird in der Literatur mit Werten zwischen 4,4 % und 12 % angegeben. Als assoziierte Risikofaktoren werden ein vorzeitiger Blasensprung, intrauerine Wachstumsretardierung (Wachstumsminderung) und ein schwangerschaftsbedingter hoher Blutdruck gesehen.
Für eine erneute Schwangerschaft ist es wichtig, dass die Betreuung bei einem Frauenarzt und eine Mitbetreuung und ENTBINDUNG in einer Frauenklinik geschieht. Die individuelle Betreuung und weitere Einzelheiten sollen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Frauenarzt/ärztin besprechen.
3. auch wenn es viele Schwangere nicht wissen, besitzen ca. 93-94% der schwangeren Frauen Antikörper und damit Schutz vor einer Erstinfektion mit Varizellen, dem Erreger der Windpocken.
Bei Infektionen im 1. und 2. Trimenon (d.h. bis zum 6. Monat) sind sehr selten Syndrome bei Neugeborenen beschrieben worden (wenige Fälle in der ganzen medizinischen Literatur!), die durch Hautnarben, Unterentwicklung einer Extremität, niedriges Geburtsgewicht und verschiedene Defekte gekennzeichnet sind.
Zu unterscheiden davon sind die Varizellen perinatal (d.h. um die Geburt): Tritt das Exanthem (der Hautausschlag) der Mutter früher als 4 Tage vor Entbindung auf, erhält das Kind mütterliche Antikörper, die es vor Infektion schützen oder die Manifestation mildern. Bei Eintritt des Varizellenexanthems zwischen 4. Tag vor und 2. Tag nach Entbindung ist ein solcher Schutz nicht mehr gewährleistet: Varizellen, die beim Kind dann in der 2. Woche nach der Geburt auftreten können für das Kind fatale Folgen haben.
Das so genannte Varizellen- Hyperimmunglobulin muss innerhalb von 96 Std, besser sind 72 Std nach Kontakt gegeben werden, wenn kein Immunschutz da ist, um einen Ausbruch abzuschwächen oder zu verhindern.
Sie können selbstverständlich bei Ihrem Arzt den Windpockenstatus prüfen lassen.
In der Regel lässt sich anhand eines Titers schon sagen, ob eine Person nun Immunität hat oder nicht. Bestehen dennoch Zweifel, ist natürlich für all dieses Schwangeren ein gewisses (kleines) Restrisiko einer Infektion gegeben.
Deshalb aber für all diese Frauen die Empfehlung herauszugeben, ihre möglichen Kleinkinder aus dem KiGa fernzuhalten, oder sich selbst nicht mehr in die Nähe von Kleinkindern aufzuhalten, wäre sicher mehr als vermessen.
Sicher sollte bei fehlender Immunität Kontakt der Schwangeren oder ihrer Kinder zu bekanntermaßen Erkrankten gemieden werden, wenn sich dieses einrichten lässt
4. Pränataldiagnostik (vorgeburtliche Diagnostik zum Ausschluss oder Risikoeinschätzung genetischer Störungen und Missbildungen) ist sicher immer mehr auch ein sehr sensibles Thema, bei dem die objektive Information und Aufklärung durch Frauenärztin/Frauenarzt im Vordergrund stehen sollte, wenn die schwangere Frau dieses anspricht oder sich aus der Vorgeschichte die Notwendigkeit ergibt, darüber zumindest zu sprechen.
Sofern kein besonderes familiäres Risiko für genetische Störungen oder Missbildungen vorliegt, die Frau nicht 35 Jahre oder älter ist und sie auch nicht schon vorweg ein entsprechendes Bedürfnis nach Informationen zur vorgeburtlichen Missbildungsdiagnostik äußert, würde sicher nicht generell zu einer weiterführenden Diagnostik geraten werden.
Dem behandelnden Arzt obliegt hier eher die Aufgabe, objektiv zu informieren; weniger, zu einer bestimmten Entscheidung oder einem bestimmten Verfahren zu drängen.
Die Besprechung zu diesem Thema kann natürlich auch schon zu jedem Zeitpunkt vor diesem Alter stattfinden.
Ist die schwangere Frau 35 Jahre oder älter und/oder gibt es ein familiäres Risiko für genetische Erkrankungen oder Missbildungen, sollte man mit ihr bei Kinderwunsch oder zu Beginn einer Schwangerschaft schon über die damit verbundenen Risiken für Mutter und Kind sprechen und dazu gehört eben auch das Thema Pränataldiagnostik inklusive der Möglichkeit einer unabhängigen genetischen und ggf. psychosozialen Beratung in einer unabhängigen Einrichtung.
Bestandteil der Aufklärung/Information von Frauenärztin/Frauenarzt zu diesem Themenkomplex sollte immer auch die individuelle Information über mögliche Konsequenzen, Grenzen der Verfahren und Risiken sein, so dass die Eltern den Sachverhalt gut nachvollziehen können, um ihnen die Möglichkeit zu geben, dann eine eigene Entscheidung für oder gegen eine weiterführende Diagnostik zu treffen.
Es steht meines Erachtens also zunächst die ausführliche Information der jeweiligen Methoden im Vordergrund stehend. Die Entscheidung selbst kann und sollte aber nur das betroffene Elternpaar selbst fällen.
Über die nicht invasiven Verfahren der Pränataldiagnostik, wie z.B. die Nackentransparenzmessung, das Ersttrimesterscreening, differenzierter Organultraschall/Missbildungsultraschall um die 22. SSW sollte man, sofern gewünscht, ebenso mit der Schwangeren/ dem Paar sprechen, wie auch über die invasiven Verfahren, wie Amniozentese (Fruchtwasserpunktion) oder Chorionzottenbiopsie.
Über den Triple-Test muss man zumindest informieren; empfehlen kann man dieses Verfahren kaum mehr.
Das Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) liegt bei einer 25jährigen (keine familiäres Risiko vorausgesetzt) bei 1: 1352, bei einer 30jährigen bei 1:895,bei einer 32jährigen 1:659, bei einer 36jährigen bei 1:280, bei einer 38jährigen 1: 167 und bei einer 40jährigen bei 1:97.
Ebenso steigt bei einer Frau ab dem 35. Lebensjahr das Risiko für schwangerschaftsspezifische Komplikationen, wozu auch Fehlgeburten gehören, an.
Das Risiko einer Fehlgeburt infolge einer Fruchtwasserpunktion oder einer Chorionzottenbiopsie liegt in etwa bei 1:100, was dem Risiko einer 40jährigen für die Geburt eines Kindes mit einem Down-Syndrom entspricht.
Wenn die Frau/die Eltern sich gegen eine invasive Diagnostik wie der Amniozentese oder Chorionzottenbiopsie zum Ausschluss einer Trisomie oder ähnlicher Chromosomenstörungen entscheiden, weil sie das Risiko z.B. für eine Fehlgeburt nicht eingehen möchten, dann ist der Frau (insbesondere, wenn sie älter ist, als 35 Jahre) in erster Linie die Messung der Nackentransparenz oder das Ersttrimesterscreening zwischen der 11.+14. SSW zu empfehlen.
Die Entdeckungsrate für das Down-Syndrom ist abhängig von der Anzahl der einbezogenen Faktoren und von der Sorgfalt, mit der die Untersuchung durchgeführt wird:
Für das Alter der Mutter allein 30-50%
Alter und o.g. Laborwerte 60%
Alter plus Nackentransparenz 80%
Alter plus o.g. Laborwerte + Nackentransparenz + Nasenbein 95-97%
Bitte nicht vergessen:
1.der sichere Ausschluss von Chromosomenstörungen ist nur durch eine Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasserpunktion möglich.
2. mit der Amniozentese oder der Chorionzottenbiopsie können nicht alle genetischen Störungen, Stoffwechsel-, Muskel- oder Erbkrankheiten erkannt werden. Sofern das genetische Ergebnis der Amniozentese/Chorionzottenbiopsie unauffällig ist, werden damit Erkrankungen und Fehlbildungen des Ungeborenen nicht ausgeschlossen.
Dazu können u.a. Herzfehler, Spaltbildungen im Gesicht, Fehlbildungen, wie z.B. Extremitätenfehlbildungen und auch geistige Behinderungen oder Stoffwechselkrankheiten gehören.
Denn solche Fehlbildungen und Erkrankungen sind nicht zwangsläufig mit einer erkennbaren Abweichung im Chromosomensatz verbunden.
Eine Garantie für ein Kind ohne eine genetische Erkrankung kann keine Methode der Pränataldiagnostik geben. Pränatale Diagnostik wird eben zur Identifizierung diagnostizierbarer Probleme unter klarer Indikation angewendet.
3.Die hohe Zuverlässigkeit der Nackentransparenzmessung oder des Ersttrimesterscreenings hängt sicher ganz wesentlich von der Qualifikation und Erfahrung des Untersuchers, sowie des Ultraschallgerätes ab. Diese Voraussetzungen erfüllen deshalb vor allem Ärzte für Pränataldiagnostik in den dafür spezialisierten Zentren.
Dieses setzt deshalb voraus, dass es sich bei dem Untersucher/Untersucherin um einen entsprechend der Vorgaben der Fetal Medicine foundation in London zugelassenen und qualifizierten Arzt handelt. Handelt es sich um eine spezielle Einrichtung für Pränataldiagnostik, ist von einer solchen Qualifikation erfahrungsgemäß auszugehen. Fragen Sie also vorher nach der Qualifikation und der Häufigkeit, mit der dieses Verfahren vom Anbieten denn durchgeführt wird!
4.neben den üblicherweise drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft wird bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeiten, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) ein so genannter differenzierter Organultraschall/Feinultraschall/Missbildungsultraschall zwischen der 19. + 23. SSW von einem Arzt mit entsprechender Qualifikation in der Pränataldiagnostik durchgeführt.
Meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum. Hierbei schaut der Untersucher/in nach der kindlichen Aktivität, dem Bewegungsmuster, dem Profil des Gesichts der Fruchtwassermenge und der Plazenta. Darüber hinaus wird nach sichtbaren Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut.
Gegebenenfalls wird auch die Versorgungslage des Kindes mit Hilfe eines Dopplers ergänzend durchgeführt.
Wichtig in dem Zusammenhang ist aber , dass ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (wie der Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie oder der Nabelschnurblutentnahme ) nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich ist.
5. wo der Vorteil des sequential screening gegenüber dem Integrierten Screening (das von großen pränataldiagnostischen Einrichtungen wegen des späten Entscheidungszeitpunktes abgelehnt wird) liegen soll, vermag ich nicht zu sagen, denn auch bei diesem gibt es einen Bluttest, der erst sehr spät veranlasst wird.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 12.07.2010