Hallo Herr Dr. Bluni,
ich hätte gleich zwei Fragen an Sie und zwar bin ich in der 8.SSW letzte Woche hatte meine FÄ beim US zwei Fruchthöhlen gesehen die eine war zeitgerecht entwickelt man konnte sogar schon den Herzschlag sehen und die zweite Fruchthöhle war nicht so entwickelt man konnte ein kleinen Dottersack sehen aber mehr nicht, meine FÄ meinte das könnte alles oder nichts sein und ich muss jetzt abwarten, wie ist Ihre Meinung/Erfahrung kann sich hier noch ein zweiter Embryo entwicklen oder ist wird das eher nichts.
Meine zweite Frage ich habe Probleme mit meinem Weisheitszahn und das Zahnfleisch ist entzündet nun meinte mein Zahnarzt der Zahn müsse sofort raus, wegen der Entzündung usw. Wie ist das mit der Betäubung in einem so frühen Stadium der SS? Meine Zahnarzt sagt die Betäubung habe keine Auswirkung auf die SS, da die Narkose garnicht bis zur Plazenta kommen würde.
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Viele Grüsse
Anja
Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 13:06
Antwort auf:
2. Fruchthöhle und Zahnarzt
Liebe Anja,
1. ja, das ist möglich, aber letztlich werden Sie die Kontrollen abwarten müssen, da wir diese hinsichtlich des Verlaufes nicht vorhersagen können.
2. zur Frage des verschwindenden Zwillings (vanishing twin) kann ich folgendes sagen: in der mir vorliegenden Literatur sind die Angaben zu Zwillingsschwangerschaften folgende:
Solange zunächst nur zwei Fruchthöhlen zu sehen sind, kann es in 37-49% der Fälle dazu kommen, dass später nur noch eine Einlingsschwangerschaft da ist. Sind jedoch schon eindeutig die Embryonen darstellbar, dann ist die Wahrscheinlichkeit auf einen verschwindenden Zwilling (vanishing twin) auf 9-16% reduziert.
Das liegt eben daran, dass die Natur nur wenige Mehrlingsschwangerschaften vorsieht.
3. nach Durchsicht der Studien zur Frage, welche zahnärztlichen Behandlungen in der Schwangerschaft durchgeführt werden können und welche Gefahr dabei für das Ungeborene besteht kommt man zu den folgenden Ergebnissen:
Die Lokalbetäubung im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung wird dabei als unbedenklich angesehen. Auch wenn beim Amalgam im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung keine Schäden beim Menschen nachweisbar sind, wir dennoch empfohlen, während der Schwangerschaft auf routinemäßige Wechsel von Amalgamplomben zu verzichten.
Generell sollte möglichst nicht geröntgt werden; hier muss das aber der Zahnarzt im Einzelfall entscheiden und in jedem Fall sollte dieses unter der entsprechenden Abschirmung geschehen, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 05.07.2010
Antwort auf:
2. Fruchthöhle und Zahnarzt
Hallo,
zu der Sache mit dem Zahnarzt kann ich sagen,es stimmt.
Musste in meiner Schwangerschaft auch zum Zahnarzt mich behandeln lassen und habe natürlich Angst ums Baby gehabt.
Mein Gyn und der Zahnarzt sagten beide,das es völlig ungefährlich für das Ungeborene sei.
Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 14:44